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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Lyzio GmbH für den Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Inhalt

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragspartner
  3. Vertragsschluss
  4. Preise & Versandkosten
  5. Zahlungsbedingungen
  6. Lieferung
  7. Eigentumsvorbehalt
  8. Lizenzübertragung
  9. Rückkaufangebot
  10. Ratenzahlung (Inhouse-Finanzierung)
  11. Service-Pakete (Basis, Care, Care+)
  12. Zusicherung der Rechtekette und Freistellung
  13. Gewährleistung
  14. Haftung
  15. Kein Widerrufsrecht
  16. Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Lieferung von gebrauchten Softwarelizenzen, die ein Kunde mit der Lyzio GmbH (nachfolgend „Verkäufer") über den Online-Shop unter lyzio.de schließt.

(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Lyzio GmbH, Burchardstraße 20, 20095 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Liam Benecke.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Der Verkäufer bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail (Eingangsbestätigung), die noch keine Annahme des Angebots darstellt.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Verkäufer die Annahme der Bestellung ausdrücklich erklärt, die Lizenz(en) bzw. die Zugangsdaten und Lizenzdokumentation bereitstellt oder die Ware versendet.

§ 4 Preise und Versandkosten

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Softwarelizenzen werden in der Regel elektronisch bereitgestellt; es fallen insoweit keine Versandkosten an. Bei einem etwaigen Versand von Datenträgern oder Dokumenten werden die anfallenden Kosten vor Abschluss der Bestellung gesondert ausgewiesen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten: Vorkasse per Überweisung sowie – soweit im Bestellprozess angeboten – Kauf auf Rechnung.

(2) Bei Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

(3) Der Verkäufer behält sich vor, die Lizenzdokumentation bzw. Freischaltung erst nach vollständigem Zahlungseingang bereitzustellen.

§ 6 Lieferung und Bereitstellung

(1) Die Bereitstellung digitaler Lizenzen und der zugehörigen Dokumentation erfolgt per E-Mail bzw. über das Kundenkonto, in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen nach Zahlungseingang.

(2) Zu jeder Lizenz stellt der Verkäufer die zur Rechtssicherheit erforderlichen Nachweise bereit (u. a. Herkunftsnachweis, Übertragungserklärung sowie Bestätigung der Unbrauchbarmachung beim Vorbesitzer).

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Die zur Nutzung erforderlichen Rechte werden erst mit vollständiger Zahlung endgültig übertragen.

§ 8 Lizenzübertragung und Nutzungsrechte

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Übertragung gebrauchter, unbefristeter (perpetueller) Softwarelizenzen, die mit Zustimmung des Rechteinhabers im Gebiet der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums erstmals in Verkehr gebracht wurden. Die Übertragbarkeit beruht auf dem Erschöpfungsgrundsatz (§ 69c Nr. 3 UrhG) sowie der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 03.07.2012, C-128/11).

(2) Mit vollständiger Zahlung erwirbt der Kunde das unbefristete Recht zur Nutzung der jeweiligen Software im Umfang der ursprünglichen Lizenzbestimmungen des Herstellers.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltene Lizenzdokumentation dauerhaft aufzubewahren, um die ordnungsgemäße Lizenzierung, etwa im Rahmen eines Herstelleraudits, nachweisen zu können.

§ 8a Rückkaufangebot

(1) Der Verkäufer bietet dem Kunden an, bei Lyzio erworbene Lizenzen auf Wunsch zurückzukaufen („Rückkaufgarantie"). Das Rückkaufangebot gilt ausschließlich für Lizenzen, die nachweislich beim Verkäufer erworben wurden; Lizenzen aus anderen Quellen sind vom Rückkaufangebot ausgeschlossen und können allenfalls im Rahmen des regulären Ankaufs (Ankaufs-AGB) angekauft werden.

(2) Der Rückkaufpreis beträgt 30 % des Verkaufspreises, zu dem der Verkäufer die betreffende Lizenzversion zum Zeitpunkt des Rückverkaufs (Zugang der Rückkaufanfrage) in seinem Online-Shop anbietet (aktueller Listenpreis des Verkäufers); maßgeblich ist nicht der ursprüngliche Kaufpreis des Kunden. Wird die Lizenz zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Shop angeboten, unterbreitet der Verkäufer ein Angebot auf Basis des marktüblichen Wiederverkaufswerts. Der Rückkaufpreis wird dem Kunden vor Abschluss als verbindliches Angebot mitgeteilt.

(3) Für die Abwicklung gelten die Ankaufs-AGB entsprechend.

§ 8b Ratenzahlung (Inhouse-Finanzierung)

(1) Der Verkäufer kann dem Kunden auf Wunsch einen zinslosen Zahlungsaufschub in Form einer Ratenzahlung gewähren („Inhouse-Finanzierung“). Es werden weder Zinsen noch Bearbeitungsgebühren berechnet. Das Angebot gilt ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und erst ab einem Gesamtbetrag von 500 € brutto.

(2) Die Auswahl der Ratenzahlung im Bestellvorgang ist ein Antrag des Kunden. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht. Der Vertrag über die Ratenzahlung kommt erst mit der ausdrücklichen Freigabe durch den Verkäufer zustande; bis dahin ist die Bestellung nicht verbindlich angenommen. Der Verkäufer kann den Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(3) Der Kunde macht im Bestellvorgang Angaben zu seinem Unternehmen (Selbstauskunft: Gründungsjahr, Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz, gegebenenfalls Handelsregisternummer). Diese Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein; sie sind Grundlage der Freigabeentscheidung.

(4) Der Ratenplan wird dem Kunden vor Abschluss angezeigt und mit der Freigabe als Ratenzahlungsvereinbarung in Textform übermittelt. Die erste Rate ist mit der Bestellung fällig, die weiteren Raten jeweils monatlich zum gleichen Kalendertag. Jede Rate ist damit kalendermäßig bestimmt; der Kunde gerät bei Nichtzahlung ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

(5) Der Einzug der Raten erfolgt per SEPA-Firmen- oder Basislastschrift auf Grundlage des im Bestellvorgang erteilten Mandats. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung des Kontos. Kosten einer vom Kunden verursachten Rücklastschrift trägt der Kunde.

(6) Gerät der Kunde mit zwei Raten ganz oder teilweise in Verzug, wird der gesamte offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig (Verfallklausel). Gleiches gilt, wenn der Kunde die Zahlungen einstellt, unrichtige Angaben nach Absatz 3 gemacht hat oder ein Insolvenzverfahren beantragt wird.

(7) Bei Verzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB. Weitergehende Rechtsverfolgungskosten, insbesondere Kosten eines beauftragten Inkassodienstleisters oder Rechtsanwalts, trägt der Kunde im gesetzlichen Umfang.

(8) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Raten bleibt die Übertragung der Lizenz auflosend bedingt: Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Einräumung des Nutzungsrechts bei endgültigem Zahlungsausfall zu widerrufen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Nutzung einzustellen und alle Kopien unbrauchbar zu machen; die Dokumentation der Rechtekette verliert ihre Gültigkeit.

(9) Der Verkäufer ist berechtigt, fällige Forderungen aus der Ratenzahlung an Dritte, insbesondere an Inkassodienstleister, Rechtsanwälte oder Factoringgesellschaften, abzutreten und die zur Einziehung erforderlichen Daten und Nachweise zu übermitteln.

(10) Der Kunde kann jederzeit vorzeitig ganz oder teilweise tilgen, ohne Zusatzkosten.

§ 8c Service-Pakete (Lyzio Basis, Care und Care+)

(1) Der Verkäufer bietet ergänzend zum Lizenzkauf Serviceleistungen in den Paketen „Lyzio Basis“, „Lyzio Care“ und „Lyzio Care+“ an. Es handelt sich um eigenständige Dienstleistungen der Lyzio GmbH. Sie sind keine Leistungen des jeweiligen Softwareherstellers, insbesondere keine Microsoft Software Assurance, und begründen keine über § 8 hinausgehenden Nutzungsrechte an der Software.

(2) Lyzio Basis ist in jedem Lizenzkauf ohne gesondertes Entgelt enthalten und umfasst: die Löschungserklärung des Vorbesitzers zu jedem Kauf, die revisionssichere Archivierung der vollständigen Rechtekette durch den Verkäufer, im Auditfall die Zusammenstellung sämtlicher Nachweise binnen 48 Stunden innerhalb der Servicezeiten (Absatz 6) in prüferfertiger Aufbereitung sowie Aktivierungs-Support für 30 Tage ab Bereitstellung.

(3) Care und Care+ sind entgeltliche Pakete. Der konkrete Leistungsumfang, das Entgelt (als Prozentsatz des Netto-Lizenzpreises pro Jahr) und die erfassten Lizenzen ergeben sich aus dem individuellen Angebot des Verkäufers und der jeweils bei Buchung gültigen Leistungsbeschreibung. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande. Das Entgelt ist jährlich im Voraus fällig; § 8b (Ratenzahlung) bleibt unberührt.

(4) Die Laufzeit beträgt 12 Monate ab Auftragsbestätigung. Sie verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(5) Vereinbarte Reaktionszeiten (bis 24 Stunden bei Care, bis 6 Stunden bei Care+) sind Reaktions-, keine Lösungszeiten und beziehen sich auf die Servicezeiten. Als Richtwerte bezeichnete Umfänge (etwa Audit-Begleitung bis 10 Stunden pro Jahr, Flex-Pool-Nachkaufkontingent von 20 % des Bestands) begrenzen den geschuldeten Leistungsumfang; darüber hinausgehende Leistungen bedürfen gesonderter Vereinbarung.

(6) Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage.

(7) Version-Refresh und Flex-Pool (nur Care+): Rückgabe (Version-Refresh) und Rückkauf (Flex-Pool) gelten ausschließlich für Lizenzen, die der Kunde beim Verkäufer erworben hat. Die Anrechnung bzw. der Rückkaufpreis beträgt 30 % des Verkaufspreises, zu dem der Verkäufer die betreffende Lizenzversion zum Zeitpunkt des Zugangs der Rückgabeanfrage in seinem Online-Shop anbietet; § 8a Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Der Version-Refresh setzt voraus, dass die Folgeversion am Zweitmarkt verfügbar ist; ein Anspruch auf Verfügbarkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht. Für die Abwicklung gelten die Ankaufs-AGB entsprechend.

(8) Freistellung: Soweit der Verkäufer eine Freistellung für die dokumentierte Rechtekette übernimmt, ist diese auf Ansprüche beschränkt, die darauf beruhen, dass die vom Verkäufer dokumentierte Rechtekette der verkauften Lizenzen unzutreffend oder unvollständig ist. Voraussetzung ist, dass der Kunde den Verkäufer unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informiert, ihm die Verteidigung überlässt und keine Anerkenntnisse abgibt. Die Freistellung ist der Höhe nach auf den im individuellen Angebot ausgewiesenen Betrag begrenzt; sie entfällt, soweit der Kunde die Software über den lizenzierten Umfang hinaus genutzt hat. § 10 bleibt im Übrigen unberührt.

(9) Der Kunde wirkt an der Leistungserbringung mit, insbesondere durch vollständige und richtige Angaben zu seinem Lizenzbestand und dessen Einsatz, soweit dies für Lizenzregister, Reports und Healthcheck erforderlich ist. Unterbleibt die Mitwirkung, ist der Verkäufer für dadurch bedingte Leistungsstörungen nicht verantwortlich.

(10) Berichte, Register und Empfehlungen des Verkäufers (etwa Patch- und Lifecycle-Reports, Healthcheck) sind Unterstützungsleistungen auf Grundlage der verfügbaren Informationen. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und keine eigene Compliance-Verantwortung des Kunden.

§ 8d Zusicherung der Rechtekette und Freistellung

(1) Lyzio sichert zu, dass die verkauften Lizenzen im Sinne des § 8 Abs. 1 erschöpft sind und der vertragsgemäßen Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Die zugehörige Herkunfts- und Übertragungsdokumentation (Rechtekette) wird dem Kunden mit der Lieferung bereitgestellt.

(2) Macht der Hersteller oder ein sonstiger Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen Mängeln der Rechtekette der von Lyzio gelieferten Lizenzen geltend, stellt Lyzio den Kunden von berechtigten Ansprüchen frei; dies umfasst auch die notwendigen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

(3) Die Freistellung setzt voraus, dass der Kunde Lyzio unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen, in Textform über die geltend gemachten Ansprüche informiert, keine Ansprüche ohne vorherige Zustimmung von Lyzio anerkennt oder befriedigt, Lyzio auf Verlangen die Führung der Verteidigung einschließlich etwaiger Vergleichsverhandlungen überlässt und Lyzio bei der Verteidigung in zumutbarem Umfang unterstützt.

(4) Die Freistellung ist je Schadensfall der Höhe nach auf den vom Kunden für die betroffenen Lizenzen gezahlten Kaufpreis begrenzt. Die Haftung nach § 10 bleibt unberührt.

(5) Ansprüche nach diesem § 8d bestehen nicht, soweit der Anspruch des Dritten auf einer Nutzung außerhalb der ursprünglichen Lizenzbestimmungen, einer Überschreitung des lizenzierten Umfangs, einer Veränderung der Software oder einer sonstigen Fehlnutzung durch den Kunden beruht oder soweit der Kunde die Lizenzdokumentation entgegen § 8 Abs. 3 nicht aufbewahrt hat.

(6) Bei größeren Beschaffungen kann gesondert vereinbart werden, dass die Einkaufs- und Übertragungsdokumentation der betroffenen Lizenzen zusätzlich durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert wird.

§ 9 Gewährleistung / Mängelhaftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern beträgt ein Jahr ab Ablieferung bzw. Bereitstellung der Ware.

(2) Der Verkäufer gewährleistet, dass die übertragenen Lizenzen rechtmäßig erworben und auditsicher dokumentiert sind. Für die vom Hersteller bereitgestellte Software selbst sowie deren Funktionsumfang haftet der jeweilige Hersteller nach dessen Bedingungen.

(3) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Bereitstellung zu untersuchen und erkennbare Mängel gemäß § 377 HGB zu rügen.

§ 10 Haftung

(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Verkäufers.

§ 11 Kein Widerrufsrecht

Da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht kein verbraucherrechtliches Widerrufsrecht. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge mit Verbrauchern (§§ 312 ff. BGB) finden keine Anwendung.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verkäufers in Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: August 2026

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