Häufig gestellte Fragen

Alles Wichtige zu Rechtssicherheit, Kauf und Ankauf gebrauchter Software-Lizenzen. Noch Fragen offen? Wir sind persönlich für Sie da.

Rechtssicherheit

Ja. Der Europäische Gerichtshof hat den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen mit dem Urteil C-128/11 (UsedSoft ./. Oracle) ausdrücklich für zulässig erklärt. Sobald eine Software innerhalb der EU erstmals mit Zustimmung des Herstellers verkauft wurde, ist dessen Verbreitungsrecht „erschöpft", die Lizenz darf weiterverkauft werden. Voraussetzung ist, dass der Erstkäufer seine Kopie unbrauchbar macht.

Zu jeder Lizenz liefern wir eine vollständige, auditsichere Dokumentation: die lückenlose Nachweiskette vom Erstkäufer, eine schriftliche Abtretungserklärung, die Vernichtungs- bzw. Löschungsbestätigung des Vorbesitzers sowie die Bestätigung der Rechte-Erschöpfung. Damit sind Sie bei jeder Lizenzprüfung (Audit) auf der sicheren Seite.

Ja. Unsere Dokumentation ist genau auf Hersteller-Audits ausgelegt. Sie weisen damit lückenlos nach, dass Ihre Lizenzen rechtmäßig erworben wurden. Im Fall einer Prüfung unterstützen wir Sie zudem mit allen erforderlichen Unterlagen.

Ein Key-Shop verkauft Ihnen einen Schlüssel, Lyzio verkauft Ihnen ein dokumentiertes Nutzungsrecht. Zu jeder Lizenz erhalten Sie die lückenlose Rechtekette vom Ersterwerber, eine Abtretungserklärung und die Löschbestätigung des Vorbesitzers, dazu deutschen Vertrag und deutsche Rechnung von einer Hamburger GmbH. Genau diese Unterlagen entscheiden im Audit darüber, ob Sie nachzahlen müssen oder nicht.

Es gibt keinen. Unternehmen wechseln in die Cloud, schließen Standorte oder verkleinern sich, dadurch werden einwandfreie Volumenlizenzen frei. Wie jedes Wirtschaftsgut aus zweiter Hand verlieren sie an Preis, nicht an Substanz: gleicher Code, gleiche Updates, gleiche Aktivierung bei Microsoft. Wir kaufen diese Bestände an, prüfen die Herkunft und geben den Preisvorteil weiter.

Kaufen

Lizenzschlüssel und Übertragungsnachweise liefern wir digital per E-Mail, in der Regel innerhalb eines Werktags nach Zahlungseingang, bei verfügbarer Ware oft noch am selben Tag.

Vollständig. Es handelt sich um dieselben Original-Lizenzen, lediglich aus zweiter Hand. Funktionsumfang, Updates und Sicherheitspatches sind identisch zur Neuware.

Ja, das ist eine Stärke des Zweitmarkts: Office 2016 oder 2019, Windows Server 2019 und ähnliche Versionen liefern wir weiterhin, etwa für Bestandsumgebungen, Fachanwendungen oder Terminalserver, die eine bestimmte Version voraussetzen. Microsoft selbst bietet diese Versionen im Neukauf nicht mehr an.

Häufig ja. Ein Office-Arbeitsplatz im Abo kostet laufend Geld und gehört Ihnen nie, die Kauflizenz ist nach etwa zwei Jahren günstiger und läuft unbefristet weiter. Wo Teams, OneDrive und Exchange Online echten Mehrwert bringen, bleibt das Abo sinnvoll, für feste PC-Arbeitsplätze, Produktion und Terminalserver rechnet sich der Kauf. Viele Kunden fahren ein Mischmodell und optimieren so die Kosten pro Nutzergruppe.

Beides. Sie können direkt im Shop bestellen oder sich beraten lassen: fester Ansprechpartner in Hamburg, Antwort in der Regel am selben Werktag, auf Wunsch mit kostenloser Lizenzbestandsanalyse. Bei Stückzahlen erstellen wir individuelle Angebote mit Staffelpreisen, größere Umstellungen begleiten wir projektweise.

Für Geschäftskunden bieten wir Kauf auf Rechnung sowie alle über Stripe verfügbaren Zahlarten (u. a. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift). Bei Kauf auf Rechnung erhalten Sie die Ware nach Bonitätsprüfung.

Selbstverständlich. Alle Preise im Shop verstehen sich als Nettopreise für Unternehmer; auf der Rechnung wird die gesetzliche Mehrwertsteuer separat ausgewiesen.

Verkaufen

Wir kaufen vor allem Microsoft-Volumenlizenzen an: Office, Windows, Windows Server samt CALs, SQL Server, Exchange sowie weitere gängige Business-Software. Reichen Sie Ihre Lizenzen einfach über das Formular ein, wir prüfen jeden Fall individuell.

Der Preis richtet sich nach Produkt, Version, Lizenztyp, Stückzahl und aktueller Marktnachfrage. Nach Eingang Ihrer Angaben erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Festpreis-Angebot, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Hilfreich sind die ursprüngliche Kaufrechnung oder ein Lieferschein. Fehlende Nachweise lassen sich oft rekonstruieren, kontaktieren Sie uns einfach, wir beraten Sie zum konkreten Vorgehen.

Nach Annahme unseres Angebots und der rechtssicheren Übertragung der Lizenzen erfolgt die Auszahlung zeitnah per Überweisung.

Ja. Ausschließlich bei Lyzio erworbene Lizenzen nehmen wir jederzeit zurück, zu 30 % des Preises, zu dem die Version zum Zeitpunkt des Rückverkaufs bei uns im Shop ersichtlich ist. So wissen Sie von Anfang an, welchen Restwert Ihre Software behält, etwa wenn Sie auf neue Software oder in die Cloud wechseln.

Sie macht Ihre Lizenzentscheidung reversibel. Wechseln Sie später doch in die Cloud oder verkleinern sich, nehmen wir die bei uns gekauften Lizenzen jederzeit zurück, zu 30 % des Preises, zu dem die Version zum Zeitpunkt des Rückverkaufs bei uns im Shop angeboten wird. Das gilt nur für Lizenzen aus unserem Haus. Ihre Software ist damit kein Verbrauchsgut, sondern ein Vermögenswert mit planbarem Restwert, das kann weder der Neukauf noch das Abo bieten.

Ihre Frage war nicht dabei?

Unser Team berät Sie gern persönlich zu Kauf, Ankauf und Rechtssicherheit.