A
Abo-Lizenz (Subscription)
Eine Abo-Lizenz, englisch Subscription, gewährt ein Nutzungsrecht an Software nur für die Dauer regelmäßiger Zahlungen, meist monatlich oder jährlich abgerechnet. Mit Beendigung der Zahlungen endet grundsätzlich auch das Nutzungsrecht, häufig verbunden mit laufenden Aktualisierungen und Cloud-Diensten während der Laufzeit. Da bei einer Subscription kein einmaliger, unbefristeter Erwerb vorliegt, findet der Erschöpfungsgrundsatz nach überwiegender Auffassung keine Anwendung, ein Weiterverkauf im klassischen Sinn ist bei reinen Abo-Modellen daher nicht möglich. Diese klare Abgrenzung zur Kauflizenz ist für Unternehmen wichtig, die entscheiden, ob sie dauerhaft nutzbare, später wieder veräußerbare Kauflizenzen oder flexible, aber nicht handelbare Abo-Lizenzen einsetzen möchten.
Abtretungs- und Löschungserklärung
Die Abtretungs- und Löschungserklärung ist ein rechtsverbindliches Dokument, mit dem der bisherige Lizenzinhaber bestätigt, seine eigenen Installationen der Software gelöscht oder deaktiviert zu haben, und die Nutzungsrechte an den neuen Erwerber überträgt. Diese Erklärung ist eine zentrale Voraussetzung, die der EuGH im UsedSoft-Urteil formuliert hat, damit ein Weiterverkauf gebrauchter Lizenzen rechtmäßig erfolgt: Nur wenn der Verkäufer seine eigene Nutzung tatsächlich beendet, bleibt die Zahl der im Umlauf befindlichen, gültigen Nutzungsrechte konstant. Käufer gebrauchter Volumenlizenzen sollten diese Erklärung stets als Teil der Rechtekette einfordern und aufbewahren, da sie bei einem späteren Hersteller-Audit als Nachweis der rechtmäßigen Herkunft dient.
Audit (Hersteller-Audit)
Ein Hersteller-Audit ist eine vom Softwarehersteller angestoßene oder beauftragte Prüfung, ob die in einem Unternehmen tatsächlich installierte und genutzte Software durch gültige Lizenzen gedeckt ist. Dabei wird der Ist-Bestand an Installationen dem lizenzierten Soll-Bestand gegenübergestellt. Stellt sich dabei eine Unterlizenzierung heraus, drohen Nachzahlungen, teils zu regulären statt vergünstigten Konditionen. Für Unternehmen, die auch gebrauchte Lizenzen einsetzen, ist ein Audit der Moment, in dem sich eine vollständige Rechtekette und eine gepflegte Lizenzbilanz auszahlen, da sie die rechtmäßige Herkunft und den Umfang der Nutzungsrechte lückenlos belegen können. Ein strukturiertes Software Asset Management senkt das Audit-Risiko erheblich.
B
BGH-Folgerechtsprechung (UsedSoft II und III)
Nach dem EuGH-Urteil in der Rechtssache UsedSoft hat der Bundesgerichtshof die Vorgaben für den deutschen Rechtsraum in mehreren Folgeurteilen konkretisiert. Von besonderer praktischer Bedeutung ist die Entscheidung UsedSoft III (Urteil vom 11.12.2014, I ZR 8/13): Danach dürfen Volumenlizenzen beim Weiterverkauf grundsätzlich aufgespalten werden, der Inhaber einer Volumenlizenz über mehrere Nutzungsrechte kann also einzelne, nicht benötigte Lizenzen separat veräußern, sofern es sich um eigenständige Nutzungsrechte handelt und die übrigen Voraussetzungen der Erschöpfung erfüllt sind. Diese Rechtsprechung ist die Grundlage dafür, dass im Zweitmarkt auch Teilmengen aus größeren Volumenverträgen gehandelt werden können. Für Käufer bleibt entscheidend, dass Aufspaltung und Übertragung in der Rechtekette sauber dokumentiert sind.
Break-even (Abo vs. Kauf)
Der Break-even bezeichnet beim Vergleich von Abo-Lizenz und Kauflizenz den Zeitpunkt, ab dem die einmalige Anschaffung einer Kauflizenz günstiger ist als die fortlaufenden Zahlungen eines Abonnements. Da Abo-Kosten dauerhaft anfallen, eine Kauflizenz aber nur einmal bezahlt wird, schneiden Kauflizenzen bei längeren Nutzungszeiträumen in der Gesamtkostenbetrachtung häufig deutlich besser ab, insbesondere wenn sie als geprüfte Gebrauchtsoftware unter Neupreis erworben werden. In die Rechnung gehören neben dem Lizenzpreis auch optionale Servicekosten sowie ein möglicher Restwert durch Rückkauf am Ende der Nutzung. Auf lyzio.de steht dafür ein interaktiver Break-even-Rechner bereit, der Abo- und Kaufszenarien über frei wählbare Zeiträume gegenüberstellt.
C
CAL (Client Access License)
Eine Client Access License, kurz CAL, ist ein Nutzungsrecht, das zusätzlich zur eigentlichen Serverlizenz benötigt wird, um auf bestimmte Serverdienste wie Windows Server zuzugreifen. Die Serverlizenz allein berechtigt nur zum Betrieb der Serversoftware, während jeder zugreifende Nutzer oder jedes zugreifende Gerät eine eigene CAL benötigt. CALs werden häufig im Rahmen von Volumenlizenzprogrammen erworben und sind, sofern als unbefristete Kauflizenz ausgestaltet, ebenfalls vom Erschöpfungsgrundsatz erfasst. Beim Aufbau oder der Erweiterung einer Serverumgebung lohnt sich daher ein Blick auf den Zweitmarkt, auf dem CALs häufig zu deutlich günstigeren Konditionen als im Neupreis verfügbar sind.
CAL-Suite (Core CAL Suite / Enterprise CAL Suite)
Die CAL-Suite bündelt mehrere Client Access Licenses zu einem Gesamtpaket, sodass Unternehmen nicht jede einzelne CAL für Windows Server, Exchange Server oder SharePoint Server getrennt erwerben müssen. Die Core CAL Suite deckt die grundlegenden Zugriffsrechte auf die wichtigsten Serverdienste ab, die Enterprise CAL Suite ergänzt darüber hinausgehende Funktionen und richtet sich an Organisationen mit höherem Bedarf. Zum 1. August 2025 erhöhte Microsoft die Preise für beide Suiten spürbar, die Core CAL Suite um rund 15 Prozent, die Enterprise CAL Suite um bis zu 20 Prozent. Für Unternehmen, die eine CAL-Suite bereits im Einsatz haben oder neu benötigen, lohnt sich seither ein genauer Blick auf den Zweitmarkt, auf dem gebrauchte Einzel-CALs häufig eine wirtschaftlichere Alternative zur neu erworbenen Suite darstellen. Welches Modell im Einzelfall günstiger ist, hängt von der tatsächlich genutzten Zahl an Serverdiensten ab.
Cloud-Repatriation
Cloud-Repatriation bezeichnet die bewusste Rückverlagerung von Workloads und Anwendungen aus der Public Cloud zurück auf eigene, lokal betriebene Server. Unternehmen entscheiden sich dafür meist aus Kostengründen, weil laufende Cloud-Gebühren über die Jahre teurer werden als ursprünglich kalkuliert, aber auch wegen Anforderungen an Datenhoheit, Compliance oder schlicht wegen besserer Kontrolle über die eigene Infrastruktur. Eine Rückverlagerung setzt voraus, dass für die betroffenen Anwendungen wieder passende On-Premises-Lizenzen vorhanden sind, etwa für Windows Server, SQL Server oder Exchange Server. Da diese Lizenzen beim Rückzug aus der Cloud oft komplett neu beschafft werden müssen, prüfen viele Unternehmen an dieser Stelle gezielt den Zweitmarkt, um die notwendige On-Premises-Ausstattung ohne hohe Neupreise aufzubauen. Cloud-Repatriation verläuft in der Praxis selten vollständig, häufiger etabliert sich eine dauerhafte Hybrid-Lizenzierung aus Cloud- und On-Premises-Anteilen.
Core-Lizenzierung
Die Core-Lizenzierung ist ein Lizenzmodell, bei dem sich die benötigte Lizenzmenge nach der Zahl der physischen Prozessorkerne eines Servers richtet. Windows Server wird seit der Version 2016 pro Core lizenziert: Je Server sind mindestens 16 Cores zu lizenzieren, erweitert wird in Paketen zu je 2 Cores. Auch SQL Server kann pro Core lizenziert werden, hier gelten mindestens 4 Cores je Instanz; alternativ steht das Modell Server plus CAL zur Verfügung, bei dem eine Serverlizenz mit Zugriffslizenzen je Nutzer oder Gerät kombiniert wird. Welche Variante wirtschaftlicher ist, hängt von Zahl und Art der Zugriffe ab: Bei bekannten, überschaubaren Nutzerzahlen ist Server plus CAL oft günstiger, bei unbekannten oder externen Zugriffen, etwa über Webanwendungen, ist die Core-Lizenzierung erforderlich.
CSP (Cloud Solution Provider)
Cloud Solution Provider, kurz CSP, ist ein Partnerprogramm von Microsoft, über das Händler und IT-Dienstleister Cloud-Dienste und Lizenzen im Abonnement an Endkunden vertreiben. CSP-Lizenzen sind laufzeitgebundene Nutzungsrechte, die über den Partner abgerechnet und verwaltet werden, und folgen den Regeln der New Commerce Experience. Da es sich nicht um unbefristete Kauflizenzen gegen Einmalzahlung handelt, greift der Erschöpfungsgrundsatz hier nach überwiegender Auffassung nicht, ein Weiterverkauf von CSP-Positionen ist daher nicht möglich. Für Unternehmen ist die Unterscheidung wichtig: Nur unbefristete Volumenlizenzen aus Kaufprogrammen kommen für den Zweitmarkt in Frage, während CSP-Abonnements mit dem Vertragsende erlöschen.
D
Datacenter-Edition (Windows Server)
Windows Server ist in den Editionen Standard und Datacenter erhältlich, die sich vor allem in den Virtualisierungsrechten unterscheiden. Die Standard-Edition erlaubt bei vollständiger Lizenzierung des Hosts den Betrieb von zwei virtuellen Maschinen, die Datacenter-Edition gestattet auf derselben lizenzierten Hardware eine unbegrenzte Zahl virtueller Maschinen. Als Faustregel gilt: Ab etwa drei oder mehr virtuellen Maschinen je Host lohnt sich die Prüfung, ob die Datacenter-Edition wirtschaftlicher ist, auch wenn ihr Listenpreis deutlich über der Standard-Edition liegt. Im Zweitmarkt sind beide Editionen als gebrauchte Volumenlizenzen verfügbar, wodurch sich gerade bei virtualisierungsintensiven Umgebungen erhebliche Einsparungen gegenüber dem Neupreis erzielen lassen.
Digitale Souveränität
Digitale Souveränität beschreibt die Fähigkeit eines Unternehmens oder einer Organisation, über die eigene IT-Infrastruktur, die eigenen Daten und die eingesetzte Software selbstbestimmt zu entscheiden, statt von einem einzelnen Anbieter oder dessen Vertrags- und Preisgestaltung abhängig zu sein. Im Zentrum der Debatte steht häufig die Abhängigkeit von wenigen großen Cloud-Anbietern, deren Preise, Nutzungsbedingungen oder Verfügbarkeit außerhalb der eigenen Kontrolle liegen. On-Premises-Kauflizenzen sind ein Baustein für mehr digitale Souveränität, da die Software auf eigener Infrastruktur läuft, unabhängig von Cloud-Verfügbarkeit nutzbar bleibt und nicht mit Vertragsende erlischt. Gebrauchte Volumenlizenzen verstärken diesen Effekt zusätzlich, weil sie den Aufbau oder Ausbau einer souveränen, selbst kontrollierten IT-Umgebung zu geringeren Kosten ermöglichen als der Neuerwerb. Digitale Souveränität schließt Cloud-Nutzung nicht grundsätzlich aus, sie verlangt aber eine bewusste Entscheidung darüber, welche Systeme wirklich in fremder Hand liegen sollen.
Direktauftrag (Vergaberecht)
Ein Direktauftrag ist die Vergabe eines öffentlichen Auftrags ohne förmliches Vergabeverfahren, ohne Veröffentlichung auf einem Vergabeportal und ohne Einholung mehrerer Angebote im Wettbewerb. Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz, das zum 1. Juli 2026 in Kraft trat, wurde der Schwellenwert für Direktaufträge des Bundes deutlich angehoben, von zuvor 15.000 Euro netto auf nun 50.000 Euro netto, eine mehr als Verdreifachung. Rechtsgrundlage ist die Änderung von § 55 Abs. 2 BHO, ergänzend gelten in Ländern und Kommunen teils eigene, davon abweichende Wertgrenzen. Für Behörden und öffentliche Einrichtungen erleichtert die neue Grenze die Beschaffung kleinerer Softwareposten spürbar, auch geprüfte gebrauchte Volumenlizenzen können innerhalb dieser Grenze ohne aufwendiges Verfahren beschafft werden. Oberhalb der Direktauftragsgrenze bleiben die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze wie die produktneutrale Ausschreibung und das Wirtschaftlichkeitsgebot maßgeblich.
Downgrade-Recht
Das Downgrade-Recht ist die vertraglich eingeräumte Möglichkeit, statt der aktuell lizenzierten Softwareversion eine ältere Version desselben Produkts einzusetzen, ohne dafür eine gesonderte Lizenz erwerben zu müssen. Es ist bei vielen Volumenlizenzprogrammen enthalten und erleichtert den Betrieb von Altsystemen, die Kompatibilitätsanforderungen an bestimmte, ältere Programmversionen stellen. Für Unternehmen, die aus technischen oder organisatorischen Gründen bewusst auf eine frühere Version setzen möchten, ist das Downgrade-Recht daher ein praktisches Argument bei der Lizenzwahl. Auch beim Erwerb gebrauchter Volumenlizenzen lohnt sich ein Blick auf ein eventuell eingeräumtes Downgrade-Recht, da es zusätzliche Flexibilität beim Einsatz der erworbenen Lizenz schafft.
E
End of Life (EOL) / Support-Ende
End of Life, kurz EOL, beziehungsweise Support-Ende bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem ein Hersteller für eine Softwareversion keine Sicherheitsupdates, Fehlerbehebungen oder technischen Support mehr bereitstellt. Für Office 2021 endet der Support beispielsweise am 13.10.2026, für Office 2024 am 09.10.2029. Ein erreichtes Support-Ende bedeutet nicht, dass eine unbefristete Kauflizenz ihre Gültigkeit verliert, die Software bleibt nutzbar, jedoch ohne weitere Sicherheitsaktualisierungen, was insbesondere in Netzwerken sicherheitsrelevant ist. Bei der Planung von Neuanschaffungen, auch gebrauchter Lizenzen, sollte das jeweilige Support-Enddatum der Version stets berücksichtigt werden, um ausreichend Vorlauf für eine spätere Migration einzuplanen.
Enterprise Agreement (EA)
Ein Enterprise Agreement, kurz EA, ist ein Volumenlizenzvertrag von Microsoft, der sich an größere Organisationen richtet und häufig eine Mindestabnahme sowie eine mehrjährige Laufzeit, meist drei Jahre, vorsieht. Im Rahmen eines EA werden häufig Software Assurance und zunehmend auch Abo-Lizenzen kombiniert, wodurch der Vertrag neben klassischen Kauflizenzen auch laufzeitgebundene Nutzungsrechte umfassen kann. Für die Frage der Weiterveräußerbarkeit ist entscheidend, ob die konkrete, im EA erworbene Position als unbefristete Kauflizenz oder als Subscription ausgestaltet ist, da nur Erstere unter den Erschöpfungsgrundsatz fällt. Unternehmen, die einen EA auslaufen lassen, prüfen daher häufig, welche darin enthaltenen Lizenzen sich noch verwerten lassen.
Erschöpfungsgrundsatz
Der Erschöpfungsgrundsatz besagt, dass sich das Verbreitungsrecht des Rechteinhabers an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes erschöpft, sobald dieses mit seiner Zustimmung innerhalb der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht wurde. Im deutschen Recht ist dies für Computerprogramme in § 69c UrhG geregelt. Nach dem Ersterwerb kann der Rechtsinhaber den Weiterverkauf dieses konkreten Exemplars nicht mehr untersagen. Für Softwarelizenzen wurde dieser Grundsatz durch das EuGH-Urteil in der Rechtssache UsedSoft ./. Oracle ausdrücklich bestätigt, auch für rein elektronisch übertragene Kopien ohne Datenträger. Der Erschöpfungsgrundsatz bildet damit die rechtliche Basis für den gesamten Zweitmarkt für gebrauchte Volumenlizenzen.
ESU (Extended Security Updates)
Extended Security Updates, kurz ESU, sind kostenpflichtige Sicherheitsupdates, die Microsoft für ausgewählte Produkte nach dem offiziellen Support-Ende für einen begrenzten Zeitraum anbietet. Sie enthalten ausschließlich sicherheitsrelevante Korrekturen, keine neuen Funktionen und keinen regulären Support, und die Preise steigen üblicherweise von Jahr zu Jahr. ESU-Programme gibt es beispielsweise für Windows 10 nach dem Support-Ende vom 14.10.2025 oder für ältere SQL-Server-Versionen; für die Office-LTSC-Versionen bietet Microsoft dagegen kein ESU-Programm an. ESU verschafft Unternehmen Zeit für eine geordnete Migration, ersetzt diese aber nicht: Mittelfristig ist der Umstieg auf eine aktuelle Version, etwa über günstige gebrauchte Volumenlizenzen, in der Regel die wirtschaftlichere Lösung.
EU-Schwellenwerte (Vergaberecht)
Die EU-Schwellenwerte legen fest, ab welchem geschätzten Auftragswert ein öffentlicher Auftrag EU-weit nach den strengeren Regeln des europäischen Vergaberechts ausgeschrieben werden muss, statt nach den einfacheren nationalen Vorschriften. Die Europäische Kommission passt diese Werte turnusmäßig alle zwei Jahre an, für den Zeitraum 2026 und 2027 geschah dies durch die Delegierten Verordnungen (EU) 2025/2150, 2025/2151 und 2025/2152 vom 22. Oktober 2025, die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind. Die konkreten Eurobeträge unterscheiden sich je nach Auftragsart, etwa Liefer-, Dienst- oder Bauleistungen, und sollten für eine aktuelle Beschaffung stets direkt bei den zuständigen Vergabestellen nachgeschlagen werden. Für Softwarebeschaffungen der öffentlichen Hand entscheidet der jeweils gültige Schwellenwert mit darüber, ob ein nationales Verfahren mit geringeren Formanforderungen ausreicht oder eine europaweite Ausschreibung erforderlich ist. Auch unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten Grundsätze wie die produktneutrale Ausschreibung und das Wirtschaftlichkeitsgebot, die geprüfte Gebrauchtsoftware als gleichwertige Beschaffungsoption zulassen.
EuGH-Urteil C-128/11 (UsedSoft)
Mit Urteil vom 03.07.2012 in der Rechtssache C-128/11 (UsedSoft ./. Oracle) entschied der Europäische Gerichtshof, dass der Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen innerhalb der EU zulässig ist, sofern der Ersterwerber eine unbefristete Nutzung gegen einmalige Zahlung erworben hat und seine eigene Kopie bei Weiterverkauf unbrauchbar macht. Entscheidend war zudem die Klarstellung, dass es für die Erschöpfung nicht auf einen physischen Datenträger ankommt, ein Download reicht aus. Dieses Urteil gilt als Grundsatzentscheidung für den gesamten Markt gebrauchter Software und ist die zentrale Rechtsgrundlage, auf die sich seriöse Anbieter gebrauchter Microsoft-Volumenlizenzen bei Herkunftsnachweis und Rechtekette berufen.
EWR-Herkunft
Die EWR-Herkunft bezeichnet den Nachweis, dass eine Softwarelizenz erstmals mit Zustimmung des Rechteinhabers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in Verkehr gebracht wurde. Dieser Nachweis ist von zentraler Bedeutung, da der im UsedSoft-Urteil bestätigte Erschöpfungsgrundsatz nur greift, wenn der Ersterwerb innerhalb der EU beziehungsweise des EWR erfolgte, nicht bei Lizenzen, die außerhalb dieses Raums erstmals verkauft wurden. Beim Kauf gebrauchter Volumenlizenzen sollte die EWR-Herkunft daher stets Teil der geprüften Rechtekette sein, ergänzt um die zugehörigen Vertrags- und Bestellnummern des Erstbezugs. Seriöse Anbieter im Zweitmarkt weisen die EWR-Herkunft jeder verkauften Lizenz nachvollziehbar aus, um Rechtssicherheit für den Käufer zu gewährleisten.
Exchange Server SE (Subscription Edition)
Exchange Server SE, kurz für Subscription Edition, ist die Nachfolgeversion von Exchange Server 2019 und seit dem 1. Juli 2025 allgemein verfügbar. Anders als klassische Exchange-Server-Versionen folgt Exchange Server SE der Modern Lifecycle Policy, es gibt also kein von vornherein feststehendes Support-Enddatum, solange das System aktuell gehalten wird. Ein zentraler Unterschied zu früheren Versionen betrifft das Lizenzmodell: Ein reiner Einmalkauf ohne begleitende Software Assurance oder ein passendes Microsoft-365-Abonnement reicht für den Betrieb von Exchange Server SE nach übereinstimmenden Fachquellen nicht mehr aus, faktisch entsteht damit ein Zwang zu einem laufenden Entitlement. Server-Lizenz und die dazugehörigen CALs, mindestens die Standard-CAL, bei erweitertem Funktionsumfang zusätzlich die Enterprise-CAL, müssen entsprechend mit aktiver Software Assurance geführt werden. Für Unternehmen, die noch Exchange Server 2016 oder 2019 einsetzen, deren regulärer Support am 14.10.2025 endete, ist Exchange Server SE damit der vorgesehene Migrationspfad, allerdings mit spürbar veränderten Lizenzbedingungen gegenüber dem bisherigen Modell.
F
Freistellungserklärung
Eine Freistellungserklärung ist die vertragliche Zusage eines Verkäufers, den Käufer von bestimmten Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus dem Kaufgegenstand ergeben könnten. Beim Handel mit gebrauchter Software bedeutet das: Sollte ein Dritter, etwa der Hersteller, wegen der übertragenen Lizenzen Ansprüche gegen den Käufer geltend machen, übernimmt der Verkäufer im vereinbarten Umfang die Abwehr beziehungsweise die daraus entstehenden Kosten. Seriöse Fachhändler vereinbaren eine solche Freistellung üblicherweise mit einer klar bezifferten Obergrenze, deren Höhe im jeweiligen Angebot ausgewiesen wird. Die Freistellungserklärung ergänzt die dokumentierte Rechtekette als zusätzliche vertragliche Absicherung, ersetzt aber nicht die sorgfältige Prüfung der Herkunftsnachweise.
G
GVLK (Generic Volume License Key)
Ein Generic Volume License Key, kurz GVLK, ist ein standardisierter Produktschlüssel, der bei der Volumenaktivierung von Windows und bestimmten Serverprodukten über den Key Management Service zum Einsatz kommt. Anders als ein individueller Multiple Activation Key identifiziert der GVLK nur die jeweilige Produktedition gegenüber dem KMS-Host, die eigentliche Aktivierung erfolgt dann durch die Kommunikation mit diesem lokalen Dienst im Unternehmensnetzwerk. GVLKs sind öffentlich von Microsoft dokumentiert und je Produktversion identisch, sie ersetzen daher nicht den Nachweis einer gültigen Lizenz, sondern lediglich einen technischen Baustein der Aktivierung. Für den rechtmäßigen Betrieb bleibt weiterhin entscheidend, dass für jede aktivierte Installation eine gültige Volumenlizenz vorliegt, unabhängig davon, ob diese neu oder als geprüfte gebrauchte Lizenz erworben wurde. In der Praxis wird der GVLK meist automatisch über das Bereitstellungswerkzeug oder die Volumenaktivierungs-Verwaltungskonsole eingespielt.
GWG (Geringwertiges Wirtschaftsgut)
Als geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG, gelten im deutschen Steuerrecht selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 800 Euro netto nicht übersteigen; sie können im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abgezogen werden. Softwarelizenzen mit geringen Einzelpreisen, wie sie im Zweitmarkt häufig vorkommen, etwa einzelne CALs oder ältere Programmversionen, bewegen sich oft in diesem Bereich und lassen sich dadurch buchhalterisch besonders einfach behandeln. Unabhängig davon lässt die Finanzverwaltung für Software ohnehin eine einjährige Nutzungsdauer zu, sodass auch teurere Lizenzen im ersten Jahr abgeschrieben werden können. Die konkrete Behandlung im Einzelfall sollte stets mit dem Steuerberater abgestimmt werden, diese Darstellung ersetzt keine Steuerberatung.
H
Hybrid-Lizenzierung
Hybrid-Lizenzierung bezeichnet die bewusste Kombination von Abo-Diensten und unbefristeten Kauflizenzen innerhalb desselben Unternehmens. Typisch ist eine rollenbasierte Aufteilung: Mitarbeiter, die Cloud-Funktionen wie Exchange Online oder Teams tatsächlich benötigen, erhalten ein passendes Abonnement, während Arbeitsplätze mit klassischem Office-Bedarf mit Kauflizenzen ausgestattet werden, die einmalig bezahlt sind und dauerhaft genutzt werden können. Dieses Mischmodell senkt die laufenden Kosten spürbar, ohne auf Cloud-Funktionen dort zu verzichten, wo sie gebraucht werden. Gebrauchte Volumenlizenzen verstärken den Effekt zusätzlich, da die Kaufkomponente deutlich unter Neupreis beschafft werden kann. Wichtig ist eine saubere Dokumentation beider Welten in der Lizenzbilanz.
I
Immaterielles Wirtschaftsgut
Softwarelizenzen, die gegen Einmalzahlung unbefristet erworben werden, sind aus Sicht der Rechnungslegung immaterielle Wirtschaftsgüter: Sie werden im Anlagevermögen aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben, statt wie Abo-Gebühren fortlaufend als Aufwand abzufließen. Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 26.02.2021 kann für Software eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden, wodurch die Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. Gekaufte Lizenzen bleiben zugleich ein Vermögenswert, der bei einem Unternehmensverkauf übertragen oder später über den Zweitmarkt veräußert werden kann. Für die konkrete bilanzielle und steuerliche Behandlung gilt: bitte mit dem Steuerberater klären.
K
Kauflizenz (Perpetual License)
Eine Kauflizenz, im Englischen Perpetual License genannt, gewährt gegen eine einmalige Zahlung ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der jeweiligen Softwareversion. Anders als bei einer Abo-Lizenz endet das Nutzungsrecht nicht durch Zahlungsende, sondern besteht dauerhaft fort, auch wenn der Hersteller den Support für die Version irgendwann einstellt. Genau diese Eigenschaft, ein einmalig erworbenes, unbefristetes Recht, ist die Voraussetzung dafür, dass der Erschöpfungsgrundsatz greift und die Lizenz gemäß dem UsedSoft-Urteil rechtmäßig weiterverkauft werden kann. Kauflizenzen bilden damit die Grundlage des gesamten Handels mit gebrauchten Microsoft-Volumenlizenzen und stehen im deutlichen Gegensatz zu laufzeitgebundenen Subscription-Modellen.
Key-Shop
Als Key-Shop werden Anbieter bezeichnet, die einzelne Produktschlüssel für Software verkaufen, häufig zu auffällig niedrigen Preisen, ohne dass eine nachvollziehbare Rechtekette oder ein Nachweis der ursprünglichen Herkunft mitgeliefert wird. Anders als beim seriösen Handel mit gebrauchten Volumenlizenzen fehlen bei vielen Key-Shop-Angeboten Kaufnachweise, Abtretungs- und Löschungserklärungen sowie Informationen zur EWR-Herkunft, wodurch im Fall eines Hersteller-Audits nicht belegt werden kann, dass die Voraussetzungen des Erschöpfungsgrundsatzes tatsächlich erfüllt sind. Dieses fehlende Dokumentationsniveau stellt für Unternehmen ein reales Compliance-Risiko dar. Es lohnt sich daher, bei der Beschaffung gebrauchter Lizenzen gezielt auf vollständige, geprüfte Nachweise statt auf reine Schlüsselnummern zu achten.
KMS (Key Management Service)
Der Key Management Service, kurz KMS, ist ein Verfahren zur Volumenaktivierung, bei dem Windows- und Office-Installationen nicht einzeln bei Microsoft, sondern gegen einen unternehmenseigenen Aktivierungsdienst im lokalen Netzwerk aktiviert werden. Die Aktivierung ist 180 Tage gültig und erneuert sich im Regelbetrieb automatisch, sofern der KMS-Host erreichbar ist. KMS setzt Mindestmengen voraus, üblich sind mindestens 25 Clients beziehungsweise 5 Server, und eignet sich daher für größere, dauerhaft vernetzte Umgebungen. Für kleinere Stückzahlen oder isolierte Systeme ist der Multiple Activation Key, kurz MAK, die passende Alternative. Volumenlizenzen aus dem Zweitmarkt lassen sich wie neu erworbene über beide Verfahren aktivieren, ein Microsoft-Konto ist dafür nicht erforderlich.
L
Lizenzbilanz (Bestandsanalyse)
Die Lizenzbilanz, auch Bestandsanalyse genannt, ist der systematische Abgleich zwischen den tatsächlich vorhandenen, dokumentierten Softwarelizenzen eines Unternehmens und der real genutzten Software auf allen Systemen. Sie bildet einen zentralen Baustein des Software Asset Management und deckt sowohl Unterlizenzierung als auch Überlizenzierung auf, bevor diese im Rahmen eines Hersteller-Audits oder durch unnötig gebundenes Kapital zum Problem werden. Eine regelmäßig gepflegte Lizenzbilanz liefert zudem die Datengrundlage, um gezielt zu entscheiden, welche fehlenden Lizenzen wirtschaftlich über den Zweitmarkt nachbeschafft und welche ungenutzten Lizenzen umgekehrt veräußert oder im Rahmen eines Trade-in zurückgegeben werden können.
Lizenzmetrik
Die Lizenzmetrik ist die Bemessungsgrundlage, nach der der Umfang einer Softwarelizenz bestimmt wird. Gängige Metriken bei Microsoft-Produkten sind die Lizenzierung pro Nutzer oder pro Gerät, etwa bei CALs, die Lizenzierung pro Prozessorkern, etwa bei Windows Server und SQL Server, sowie Kombinationsmodelle wie Server plus CAL. Die gewählte Metrik entscheidet darüber, wie viele Lizenzen ein Unternehmen tatsächlich benötigt, und ist damit zentral für jede Lizenzbilanz: Wer die Metrik falsch ansetzt, riskiert Unterlizenzierung trotz vermeintlich ausreichender Stückzahl oder bezahlt umgekehrt für ungenutzte Rechte. Vor jeder Beschaffung, auch im Zweitmarkt, sollte deshalb geklärt sein, welche Metrik für das jeweilige Produkt und Einsatzszenario gilt.
LTSC (Long-Term Servicing Channel)
Der Long-Term Servicing Channel, kurz LTSC, ist eine Servicing-Variante von Windows, die sich an Umgebungen richtet, in denen Stabilität und lange Unveränderlichkeit wichtiger sind als neue Funktionen. Anders als die regulären Channels erhält LTSC über die gesamte Laufzeit überwiegend Sicherheitsupdates, jedoch keine laufenden Funktionsaktualisierungen, was den Einsatz etwa in industriellen Steuerungssystemen oder speziellen Fachanwendungen erleichtert. LTSC-Lizenzen werden in der Regel über Volumenlizenzprogramme vertrieben und unterliegen als Kauflizenzen ebenfalls dem Erschöpfungsgrundsatz. Wer eine besonders langlebige, unveränderliche Systemumgebung benötigt, findet passende LTSC-Lizenzen häufig auch als geprüfte gebrauchte Volumenlizenz im Zweitmarkt.
M
Mainstream- und Extended-Support
Mainstream- und Extended-Support sind die beiden klassischen Phasen, in denen Microsoft ein Softwareprodukt nach dem Fixed-Lifecycle-Modell mit Updates versorgt. Während des Mainstream-Supports erhalten Kunden neben Sicherheitsupdates auch Fehlerbehebungen, Kompatibilitätsanpassungen und auf Wunsch kostenpflichtigen regulären Support; diese Phase dauert bei den meisten Produkten fünf Jahre ab Veröffentlichung. Im anschließenden Extended-Support, ebenfalls meist fünf Jahre, liefert Microsoft nur noch sicherheitsrelevante Updates, Funktionswünsche und die meisten sonstigen Supportleistungen entfallen. Nach Ende des Extended-Supports erreicht das Produkt sein End of Life, ab diesem Zeitpunkt gibt es ohne ein separates ESU-Programm keine weiteren Updates mehr. Wer eine Softwareversion, auch als gebrauchte Kauflizenz, einsetzen möchte, sollte daher stets prüfen, in welcher der beiden Supportphasen sie sich aktuell befindet, um ausreichend Vorlauf für die spätere Migration zu haben.
MAK (Multiple Activation Key)
Der Multiple Activation Key, kurz MAK, ist ein Produktschlüssel aus der Volumenaktivierung, mit dem eine festgelegte Anzahl von Geräten dauerhaft aktiviert werden kann. Anders als beim Key Management Service erfolgt die Aktivierung je Gerät einmalig direkt gegenüber Microsoft, online oder telefonisch, und bleibt anschließend ohne regelmäßige Erneuerung bestehen. MAK eignet sich daher besonders für kleinere Stückzahlen, verteilte Standorte oder Systeme ohne ständige Netzwerkverbindung. Bei übertragenen Volumenlizenzen aus dem Zweitmarkt ist die Meldung, ein Schlüssel sei bereits verwendet, technisch normal; in diesem Fall führt die telefonische Aktivierung bei Microsoft zum Ziel. Rechnung und Lizenzdokumente sollten dauerhaft aufbewahrt werden, sie sind der Nachweis der rechtmäßigen Nutzung.
Microsoft 365 (M365)
Microsoft 365, kurz M365, ist das Abonnementangebot von Microsoft, das Desktop-Anwendungen, Cloud-Dienste wie Exchange Online, Teams und OneDrive sowie Verwaltungs- und Sicherheitsfunktionen in laufzeitgebundenen Plänen bündelt. Die Nutzungsrechte bestehen nur während des bezahlten Abonnements und sind nicht übertragbar, ein Weiterverkauf ist daher ausgeschlossen. Die Business-Pläne sind zudem auf 300 Nutzer begrenzt, größere Organisationen benötigen Enterprise-Pläne. M365 ist für Unternehmen attraktiv, die Cloud-Dienste umfassend nutzen; wer dagegen vor allem die klassischen Desktop-Programme benötigt, fährt mit unbefristeten Kauflizenzen, insbesondere aus dem Zweitmarkt, über längere Zeiträume häufig günstiger. Beide Welten lassen sich im Rahmen einer Hybrid-Lizenzierung kombinieren.
Microsoft 365 Copilot
Microsoft 365 Copilot ist die KI-gestützte Assistenzfunktion von Microsoft, die in Anwendungen wie Word, Excel, PowerPoint, Outlook und Teams Texte, Auswertungen und Zusammenfassungen auf Zuruf erstellt. Seit Dezember 2025 baut Microsoft die Integration weiter aus, Copilot Chat wird enger mit Postfach und Kalender verzahnt, und einzelne Sicherheitsfunktionen von Security Copilot werden breiter zugänglich gemacht. Für Unternehmen ist Copilot in aller Regel ein separat zu bezahlender Zusatzbaustein zum bestehenden Microsoft-365-Abonnement und damit ein eigener Kostenfaktor, der in der Budgetplanung neben den regulären Lizenzkosten berücksichtigt werden sollte. Da Copilot funktional an eine laufende Microsoft-365-Subskription anknüpft, betrifft er ausschließlich Abo-Umgebungen, für klassische On-Premises-Kauflizenzen ohne Cloud-Anbindung stellt sich die Frage nicht in gleicher Weise. Wer die Kosten einer wachsenden Cloud-Umgebung begrenzen möchte, kombiniert Copilot-Nutzung dort, wo sie echten Mehrwert bringt, häufig gezielt mit einer Hybrid-Lizenzierung aus Abo- und Kauflizenz-Arbeitsplätzen.
Modern Lifecycle Policy / Fixed Lifecycle Policy
Microsoft betreut seine Produkte nach zwei unterschiedlichen Lifecycle-Modellen. Die Fixed Lifecycle Policy gilt für klassische Versionsprodukte wie Windows Server 2019 oder Office 2019: Bereits bei Veröffentlichung stehen ein festes Mainstream-Support-Ende und ein festes Extended-Support-Ende fest, danach erreicht das Produkt planbar sein End of Life. Die Modern Lifecycle Policy gilt dagegen für fortlaufend aktualisierte Produkte, etwa die Subscription-Edition-Server oder bestimmte LTSC-Versionen: Es gibt kein von vornherein festgelegtes Enddatum in zwei Stufen, Voraussetzung für weiteren Support ist lediglich, das Produkt regelmäßig aktuell zu halten, ein Retirement-Datum wird bei Bedarf gesondert angekündigt. Für Käufer von Volumenlizenzen ist die Unterscheidung wichtig, weil sich daraus ergibt, wie verlässlich sich ein Support-Enddatum im Voraus planen lässt. Bei gebrauchten Kauflizenzen lohnt sich daher immer ein Blick darauf, welchem der beiden Modelle das jeweilige Produkt folgt.
MPSA
Das Microsoft Products and Services Agreement, kurz MPSA, ist ein transaktionales Volumenlizenzprogramm, das es Organisationen ermöglicht, Lizenzen und Dienste nach tatsächlichem Bedarf zu erwerben, ohne die für ein Enterprise Agreement typische unternehmensweite Mindestabnahme oder feste Laufzeitverpflichtung. Bestellungen werden unter einem einzigen Vertragsrahmen mit fortlaufender Nummerierung erfasst, was die Verwaltung mehrerer Einzelbeschaffungen erleichtert. Über MPSA erworbene, unbefristete Kauflizenzen unterliegen wie andere Volumenlizenzen dem Erschöpfungsgrundsatz und können bei entsprechender Dokumentation weiterveräußert werden. Für die Bewertung im Zweitmarkt ist wie bei allen Volumenlizenzprogrammen entscheidend, welche konkrete Lizenzart und Vertragsnummer der jeweiligen Position zugrunde liegt.
N
Nachlizenzierung
Nachlizenzierung bezeichnet den nachträglichen Erwerb von Lizenzen, um eine festgestellte Unterlizenzierung zu beheben, typischerweise nach einer Lizenzbilanz oder im Umfeld eines Hersteller-Audits. Häufigster Fall in der Praxis sind fehlende Zugriffslizenzen, da CALs bei Wachstum der Belegschaft oder der Geräteflotte leicht übersehen werden. Der Zweitmarkt macht die Nachlizenzierung besonders wirtschaftlich: Fehlende CALs oder Serverlizenzen lassen sich als geprüfte gebrauchte Volumenlizenzen mit vollständiger Rechtekette zu einem Bruchteil des Neupreises beschaffen, auch für ältere Versionen, die regulär gar nicht mehr angeboten werden. Wichtig ist, die Version passend zur eingesetzten Serverversion zu wählen und die neuen Nachweise in die Lizenzdokumentation aufzunehmen.
NCE (New Commerce Experience)
Die New Commerce Experience, kurz NCE, ist das aktuelle Vertrags- und Abrechnungsmodell für Microsoft-Abonnements, unter anderem im CSP-Kanal. Kennzeichnend sind feste Laufzeiten mit spürbaren Preisunterschieden je nach Flexibilität: Monatlich kündbare Abonnements kosten derzeit rund 20 Prozent mehr als Jahresverträge. Plätze eines Jahresabonnements können während der Laufzeit grundsätzlich nicht reduziert werden, Anpassungen nach unten sind nur in einem kurzen Zeitfenster nach der Verlängerung möglich, was bei Personalabbau zur Kostenfalle werden kann. Für Unternehmen lohnt es sich, diese Mechanik bei der Vertragsgestaltung einzukalkulieren und zu prüfen, welche Arbeitsplätze statt eines Abonnements dauerhaft mit unbefristeten Kauflizenzen ausgestattet werden können.
NIS-2
NIS-2 ist eine EU-Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit, die Mitgliedstaaten zur Umsetzung in nationales Recht verpflichtet. Das deutsche Umsetzungsgesetz trat am 6. Dezember 2025 in Kraft und betrifft schätzungsweise rund 29.500 Unternehmen in Deutschland, die je nach Sektor und Größe als besonders wichtige oder wichtige Einrichtungen gelten. Betroffene Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren, erhebliche Sicherheitsvorfälle melden und ein dokumentiertes Risikomanagement einführen, das unter anderem die Sicherheit der eigenen Lieferkette und die Aktualität eingesetzter Systeme umfasst. Für die Softwarebeschaffung ist dabei wichtig, sauber zu trennen: Nicht der Bezugsweg einer Lizenz entscheidet über das Sicherheitsrisiko, sondern deren Support-Status. Eine aktuelle, weiterhin vom Hersteller unterstützte Version bleibt auch als geprüfte gebrauchte Kauflizenz NIS-2-konform einsetzbar, während eine Version ohne weitere Sicherheitsupdates unabhängig davon ein Risiko darstellt, ob sie neu oder gebraucht erworben wurde.
O
ODT (Office Deployment Tool)
Das Office Deployment Tool, kurz ODT, ist ein kostenloses Werkzeug von Microsoft zur kontrollierten Installation und Aktualisierung von Office, Visio und Project in Volumenlizenzumgebungen. Über eine Konfigurationsdatei im XML-Format legt die IT-Abteilung fest, welche Sprache, welche Anwendungen und welcher Update-Kanal auf den Zielgeräten installiert werden, bevor die eigentliche Installation automatisiert im Netzwerk verteilt wird. Das ODT ersetzt die früher übliche, direkte MSI-Installation bei den moderneren Office-Versionen und ist die von Microsoft vorgesehene Methode für unternehmensweite Rollouts. Für den Einsatz gebrauchter Volumenlizenzen ändert das ODT nichts an den zugrunde liegenden Nutzungsrechten, es steuert lediglich die technische Verteilung der bereits lizenzierten Software. Eine sorgfältig gepflegte Konfigurationsdatei erleichtert zudem spätere Versionswechsel und Migrationen erheblich.
OEM-Lizenz
Eine OEM-Lizenz ist eine Softwarelizenz, die von einem Gerätehersteller vorinstalliert und untrennbar an das jeweilige Gerät gebunden wird. Sie ist deutlich günstiger als eine vergleichbare Retail- oder Volumenlizenz, kann jedoch nicht auf ein anderes Gerät übertragen werden und erlischt in der Regel mit der Außerbetriebnahme der Hardware, auf der sie ursprünglich installiert wurde. Diese feste Gerätebindung unterscheidet die OEM-Lizenz grundlegend von Volumenlizenzen und Retail-Versionen, die als eigenständige, übertragbare Kauflizenzen ausgestaltet sind. Im Zweitmarkt für gebrauchte Software spielen OEM-Lizenzen daher praktisch keine Rolle, da hier ausschließlich unabhängig vom Gerät übertragbare Nutzungsrechte gehandelt werden können.
Office-Editionen: Standard und Professional Plus
Microsoft Office wird über Volumenlizenzprogramme in unterschiedlichen Editionen angeboten, wobei Standard und Professional Plus in der Praxis am häufigsten miteinander verwechselt werden. Die Standard-Edition umfasst die klassischen Kernanwendungen wie Word, Excel, PowerPoint und Outlook, während Professional Plus zusätzlich Access sowie in älteren Versionen weitere Programme enthält und damit einen größeren Funktionsumfang bietet. Ein oft übersehener Unterschied betrifft den Einsatz auf Terminalservern: Nur Volumenlizenz-Editionen von Office sind für den Einsatz über Remote Desktop Services zugelassen, Retail- oder OEM-Versionen scheiden dafür grundsätzlich aus. Beim Kauf gebrauchter Office-Lizenzen sollte daher genau geprüft werden, welche Edition tatsächlich vorliegt und ob sie zum geplanten Einsatzzweck, etwa einer Terminalserver-Umgebung, passt. Wer versehentlich die falsche Edition erwirbt, riskiert trotz gültiger Lizenz eine Lücke bei den tatsächlich benötigten Funktionen oder Nutzungsrechten.
On-Premises
On-Premises, oft kurz On-Prem, bezeichnet den Betrieb von Software auf eigener Infrastruktur des Unternehmens, also auf lokalen Servern und Arbeitsplätzen statt in der Cloud eines Anbieters. On-Premises-Software behält die volle Datenhoheit im Haus, läuft auch ohne Internetverbindung und lässt sich in abgeschotteten oder validierten Umgebungen einsetzen, etwa in Produktionsanlagen, Laboren oder bei Berufsgeheimnisträgern. Klassische Microsoft-Produkte wie Office LTSC, Windows Server, Exchange Server oder SQL Server sind On-Premises-Software und werden als unbefristete Kauflizenzen angeboten. Genau diese Lizenzen bilden den Kern des Gebrauchtsoftware-Markts, da sie dauerhaft gültig, übertragbar und unabhängig von Cloud-Abonnements nutzbar sind.
Open License / Open Value
Open License und Open Value waren Volumenlizenzprogramme von Microsoft, die sich an kleine und mittlere Unternehmen richteten und einen einfacheren Einstieg in Volumenlizenzierung als große Rahmenverträge boten. Open License war auf den Kauf unbefristeter Lizenzen ausgelegt, während Open Value zusätzlich Elemente wie Software Assurance und eine Ratenzahlung über die Laufzeit kombinierte. Beide Programme wurden für Neuabschlüsse inzwischen größtenteils durch andere Modelle abgelöst, prägen aber weiterhin einen erheblichen Teil der heute im Umlauf befindlichen, gebrauchten Volumenlizenzen. Für den Zweitmarkt sind unter diesen Programmen erworbene Kauflizenzen besonders relevant, da sie meist unbefristete, klar dokumentierte Nutzungsrechte darstellen.
P
Product Terms
Die Product Terms sind das zentrale, von Microsoft laufend aktualisierte Vertragsdokument, das die konkreten Nutzungsrechte und -bedingungen für sämtliche Volumenlizenzprodukte regelt. Sie haben die früheren Product Use Rights, kurz PUR, abgelöst und bilden seither die maßgebliche Rechtsquelle für Fragen wie Downgrade-Rechte, Reimaging-Rechte oder die zulässige Nutzung im Rahmen von Server plus CAL. Da Microsoft die Product Terms produktspezifisch und versionsspezifisch formuliert, unterscheiden sich die konkreten Rechte teils erheblich zwischen einzelnen Programmversionen. Für Käufer und Verkäufer gebrauchter Volumenlizenzen sind die Product Terms die verlässlichste Quelle, um zu klären, welche Nutzungsrechte eine bestimmte Lizenz tatsächlich mitbringt, unabhängig von Aussagen Dritter. Vor einer Beschaffungsentscheidung lohnt sich daher im Zweifel ein Blick in die zur jeweiligen Lizenz passende Fassung der Product Terms.
Produktneutrale Ausschreibung
Im Vergaberecht gilt der Grundsatz der produktneutralen Leistungsbeschreibung: Öffentliche Auftraggeber sollen den Beschaffungsbedarf funktional beschreiben und nicht ohne sachlichen Grund auf ein bestimmtes Produkt oder einen Hersteller festlegen (§ 31 Abs. 6 VgV). Für Softwarebeschaffungen bedeutet das, dass geprüfte gebrauchte Lizenzen als gleichwertige Erfüllung angeboten werden können, wenn die geforderte Funktionalität erfüllt ist. In Verbindung mit dem haushaltsrechtlichen Wirtschaftlichkeitsgebot spricht damit vieles dafür, Gebrauchtsoftware in öffentlichen Beschaffungen zumindest zuzulassen und in die Wertung einzubeziehen. Voraussetzung bleibt die vollständige Dokumentation der Rechtekette, die sich in Vergabeverfahren auch als Eignungs- oder Ausführungsbedingung abbilden lässt.
R
RDS-CAL (Remote Desktop Services)
Remote Desktop Services, kurz RDS, ermöglichen es, Desktops und Anwendungen zentral auf einem Windows Server bereitzustellen, auf den Nutzer per Terminalsitzung zugreifen. Für dieses Szenario wird zusätzlich zur Windows-Server-Lizenz und zur regulären Server-CAL je Nutzer oder Gerät eine eigene RDS-CAL benötigt. Wie andere CALs gibt es RDS-CALs als User- oder Device-Variante, und ihre Version muss zur eingesetzten Serverversion passen oder neuer sein. Terminalserver-Umgebungen sind ein klassischer Anwendungsfall für Kauflizenzen aus dem Zweitmarkt, da hier oft größere CAL-Stückzahlen benötigt werden und sich der Preisvorteil gegenüber dem Neupreis entsprechend vervielfacht. Auf dem Terminalserver selbst sind für Office nur Volumeneditionen einsetzbar.
Rechtekette
Die Rechtekette bezeichnet die lückenlose Dokumentation aller Übertragungsschritte einer Softwarelizenz vom ursprünglichen Ersterwerber bis zum aktuellen Inhaber. Sie umfasst typischerweise den ursprünglichen Kaufnachweis, sämtliche Abtretungs- und Löschungserklärungen der vorherigen Inhaber sowie gegebenenfalls Nachweise zur EWR-Herkunft. Eine vollständige Rechtekette ist entscheidend, um im Streitfall oder bei einem Hersteller-Audit belegen zu können, dass eine Lizenz rechtmäßig erworben wurde und die Voraussetzungen des Erschöpfungsgrundsatzes erfüllt sind. Fehlt diese Dokumentation, drohen rechtliche Unsicherheiten bis hin zur Nachlizenzierung. Seriöse Händler im Zweitmarkt legen daher besonderen Wert darauf, jede verkaufte Lizenz mit vollständiger und geprüfter Rechtekette auszuliefern.
Reimaging-Recht
Das Reimaging-Recht erlaubt es Unternehmen mit Volumenlizenzvertrag, Software aus einem einheitlichen, selbst erstellten Installationsabbild, dem sogenannten Image, auf lizenzierten Geräten auszurollen, auch wenn die zugrunde liegenden Lizenzen ursprünglich aus anderen Quellen stammen, etwa als OEM- oder Retail-Lizenzen erworben wurden. Voraussetzung ist, dass für jedes Gerät eine gültige Lizenz des jeweiligen Produkts und der passenden Edition vorliegt; das Image dient dann nur der technischen Vereinheitlichung der Installation. Für die IT-Praxis ist das Reimaging-Recht ein wichtiger Baustein standardisierter Client-Verwaltung. In Kombination mit gebrauchten Volumenlizenzen lässt sich so eine einheitliche, sauber dokumentierte Systemlandschaft zu deutlich reduzierten Lizenzkosten aufbauen.
Retail-Lizenz (FPP)
Eine Retail-Lizenz, auch Full Packaged Product oder FPP genannt, ist die im Einzelhandel beziehungsweise Onlineshop einzeln erworbene Version einer Software, die unabhängig von einem bestimmten Gerät verkauft wird. Anders als eine OEM-Lizenz ist eine Retail-Lizenz, sofern als unbefristete Kauflizenz ausgestaltet, grundsätzlich auf ein anderes Gerät übertragbar und kann später weiterverkauft werden, wobei stets nur eine aktive Installation gleichzeitig zulässig ist. Für Privatanwender und kleine Unternehmen mit geringem Bedarf ist die Retail-Lizenz häufig der Einstieg, während größere Organisationen aus Verwaltungsgründen meist auf Volumenlizenzen setzen, die im gebrauchten Zustand oft eine wirtschaftlichere Alternative darstellen.
Rückkauf / Trade-in
Rückkauf beziehungsweise Trade-in bezeichnet die Möglichkeit, eine zuvor erworbene, nicht mehr benötigte Softwarelizenz an den ursprünglichen Verkäufer zurückzugeben und dafür eine Vergütung zu erhalten. Dies ist eine praktische Ergänzung zum klassischen Verkauf über den Zweitmarkt, insbesondere wenn sich der Bedarf eines Unternehmens durch Umstrukturierung, Konsolidierung von Systemen oder Personalabbau verändert. Lyzio nimmt bei Lyzio gekaufte Lizenzen jederzeit zu 30 Prozent des aktuellen Shop-Preises der jeweiligen Version zurück. Damit lässt sich gebundenes Kapital aus nicht mehr benötigten Lizenzen unkompliziert wieder freisetzen, ohne die Lizenz eigenständig über andere Kanäle weiterveräußern zu müssen, sofern die übliche Abtretungs- und Löschungserklärung vorgelegt wird.
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SaaS (Software as a Service)
Software as a Service, kurz SaaS, bezeichnet ein Mietmodell, bei dem der Anbieter eine Anwendung zentral betreibt und der Kunde gegen laufende Zahlung nur ein Nutzungsrecht auf Zeit erhält, ohne dass eine eigene Kopie der Software übertragen wird. Rechtlich wird ein solches Abonnement überwiegend als mietvertragsähnliches Dauerschuldverhältnis eingeordnet, der Anbieter behält die Kontrolle über die Software, ein Eigentumsübergang an einem konkreten Vervielfältigungsstück findet nicht statt. Nach überwiegender Rechtsauffassung greift bei reinen SaaS-Verträgen deshalb der Erschöpfungsgrundsatz nicht, ein Weiterverkauf im Sinne des UsedSoft-Urteils ist bei ihnen grundsätzlich nicht möglich. Diese Einordnung beruht auf der Vertragstypologie und ist, anders als beim Verkauf klassischer Programmkopien, bislang nicht durch ein Grundsatzurteil mit vergleichbarer Reichweite bestätigt. Für Unternehmen bleibt die Konsequenz praktisch dieselbe: Nur unbefristet gegen Einmalzahlung erworbene Kauflizenzen kommen für den Zweitmarkt in Frage, reine SaaS-Abonnements nicht.
SAM (Software Asset Management)
Software Asset Management, kurz SAM, bezeichnet die systematische Verwaltung, Kontrolle und Optimierung des gesamten Softwarebestands eines Unternehmens über dessen Lebenszyklus hinweg. Dazu gehören die Erfassung vorhandener Lizenzen, der Abgleich mit tatsächlicher Nutzung, die Pflege von Verträgen und Nachweisen sowie die Planung künftiger Beschaffung. Ein funktionierendes SAM reduziert das Risiko von Unterlizenzierung bei Hersteller-Audits ebenso wie das Kapitalbinden durch Überlizenzierung. Im Rahmen von SAM lässt sich zudem gezielt prüfen, welche nicht mehr benötigten Lizenzen sich wirtschaftlich sinnvoll über den Zweitmarkt veräußern lassen oder ob eine Ergänzung des Bestands durch günstigere gebrauchte Volumenlizenzen sinnvoll ist.
SAM-Engagement
Ein SAM-Engagement ist eine von Microsoft angebotene, formal freiwillige Überprüfung des Software Asset Management eines Unternehmens, bei der unter anderem die Lizenzkonformität von Microsoft 365, die Azure-Nutzung im Verhältnis zu vereinbarten Commitments sowie die Windows-Server- und SQL-Server-Lizenzierung in virtualisierten Umgebungen betrachtet werden. Anders als ein förmlicher Vertragsaudit hat ein SAM-Engagement offiziell keinen verpflichtenden Charakter, in der Praxis führt eine wiederholte Ablehnung nach Einschätzung von Fachportalen jedoch häufiger zu einem anschließenden formellen Audit-Schreiben. Inhaltlich sind die finanziellen Konsequenzen bei festgestellten Lücken denen eines regulären Audits ähnlich, weshalb Unternehmen ein SAM-Engagement nicht unterschätzen sollten. Eine gepflegte Lizenzbilanz mit vollständiger Rechtekette, auch für gebraucht erworbene Volumenlizenzen, erleichtert die Beantwortung solcher Anfragen erheblich. Wer Lücken im eigenen Bestand bereits im Vorfeld erkennt, kann diese über den Zweitmarkt oft schneller und günstiger schließen als über eine Nachlizenzierung im laufenden Prüfprozess.
Select / Select Plus
Select und das nachfolgende Select Plus waren Volumenlizenzprogramme von Microsoft für größere Organisationen, bei denen sich der Rabatt nach dem kumulierten Bestellvolumen über die Vertragslaufzeit richtete. Select Plus vereinfachte gegenüber dem ursprünglichen Select-Modell die Verwaltung, indem Bestellungen verschiedener Produktgruppen unter einer einheitlichen Vertragsnummer zusammengefasst wurden. Beide Programme wurden inzwischen weitgehend durch modernere Vertragsformen wie MPSA oder Enterprise Agreement abgelöst, viele damals erworbene Kauflizenzen sind jedoch nach wie vor gültig und im Umlauf. Bei gebrauchten Lizenzen aus Select-Verträgen ist bei der Prüfung der Rechtekette besonders auf die zugehörige Vertragsnummer und den ursprünglichen Erstbezug zu achten.
Software Assurance (SA)
Software Assurance, kurz SA, ist ein Zusatzprogramm zu Microsoft-Volumenlizenzen, das selbst kein eigenständiges Nutzungsrecht an der Software darstellt, sondern zusätzliche Leistungen bündelt. Dazu zählen typischerweise Upgrade-Rechte auf neue Versionen während der Laufzeit, Trainingsangebote, Bereitstellungsunterstützung sowie teils Home-Use-Programme für Mitarbeiter. SA wird meist im Rahmen von Enterprise Agreement oder vergleichbaren Verträgen hinzugebucht und ist an eine Vertragslaufzeit gebunden. Da Software Assurance eine Dienstleistung und kein eigenständiges Nutzungsrecht ist, unterscheidet sie sich klar von der zugrunde liegenden Kauflizenz, die als eigentliches Nutzungsrecht Gegenstand des Erschöpfungsgrundsatzes und damit eines möglichen Weiterverkaufs sein kann.
Software in der Insolvenz
Softwarelizenzen eines insolventen Unternehmens zählen, sofern es sich um unbefristet erworbene Kauflizenzen handelt, zu den verwertbaren Vermögensgegenständen der Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter kann solche Lizenzen im Interesse der Gläubiger veräußern, ebenso wie andere Vermögenswerte des Unternehmens, sofern die üblichen Voraussetzungen des Erschöpfungsgrundsatzes eingehalten werden, insbesondere die Löschung der eigenen Installationen beim bisherigen Inhaber. Der Zweitmarkt für gebrauchte Volumenlizenzen ist dabei ein naheliegender Absatzweg, da hier bereits etablierte Prüfprozesse für Rechtekette und Herkunftsnachweis bestehen. Für Käufer ist bei Lizenzen aus einer Insolvenzmasse besondere Sorgfalt bei der Dokumentation ratsam, da der ursprüngliche Vertragspartner nicht mehr für Rückfragen zur Verfügung steht und die Abtretungs- und Löschungserklärung stattdessen über den Verwalter oder einen von ihm beauftragten Händler erfolgen muss. Reine Abo-Lizenzen fallen dagegen nicht in gleicher Weise in die Masse, da sie mit Vertragsende ohnehin erlöschen.
Steuerliche Nutzungsdauer von Software
Für die steuerliche Behandlung von Software gilt in Deutschland eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr, aktuell geregelt durch das BMF-Schreiben vom 22.02.2022, das ein früheres Schreiben aus dem Jahr 2021 zu diesem Thema ersetzt hat. Diese kurze Nutzungsdauer gilt unabhängig davon, ob es sich um Standard- oder Individualsoftware handelt, und erlaubt es Unternehmen, die Anschaffungskosten aktivierter Software bereits im Jahr des Erwerbs vollständig steuerlich geltend zu machen. Unverändert davon bleibt die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter bei 800 Euro netto, eine im Rahmen des Wachstumschancengesetzes diskutierte Anhebung wurde im verabschiedeten Gesetz nicht umgesetzt. Für gebrauchte Volumenlizenzen gilt die einjährige Nutzungsdauer in gleicher Weise wie für neu erworbene Lizenzen, was den Erwerb über den Zweitmarkt auch bilanziell besonders einfach handhabbar macht. Die konkrete Anwendung im Einzelfall sollte, wie bei allen steuerlichen Fragen, mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Subscription Edition (SE)
Subscription Edition, kurz SE, ist die Bezeichnung für die aktuelle Serverproduktgeneration, zu der unter anderem Exchange Server SE, SharePoint Server SE und Skype for Business Server SE gehören. Alle SE-Produkte folgen der Modern Lifecycle Policy statt eines von vornherein feststehenden Support-Endes, Voraussetzung für fortlaufenden Support ist lediglich, das System durch regelmäßige Updates aktuell zu halten. Der Umstieg auf eine SE-Version erfolgt in der Regel als In-Place-Upgrade aus der jeweils letzten klassischen Version, ein eigenständiger Neuinstallations-Pfad ist bei manchen SE-Produkten technisch nicht vorgesehen. Lizenzrechtlich sind SE-Produkte in der Praxis enger an laufende Software Assurance oder vergleichbare Abo-Entitlements gebunden als frühere, rein als Einmalkauf erhältliche Server-Versionen. Für Unternehmen mit klassischen On-Premises-Serverlizenzen ist die SE-Generation daher sowohl technisch als auch lizenzrechtlich ein Einschnitt, der frühzeitige Planung erfordert.
T
TCO (Total Cost of Ownership)
Die Total Cost of Ownership, kurz TCO, bezeichnen die Gesamtkosten, die eine Anschaffung über den gesamten Nutzungszeitraum verursacht, bei Software also neben dem Lizenzpreis auch laufende Gebühren, Wartung, Support und gegebenenfalls Migrationsaufwand. Der TCO-Vergleich ist das ehrlichste Maß für die Entscheidung zwischen Abo und Kauf: Ein Abonnement wirkt durch niedrige Monatsbeträge günstig, summiert sich über mehrere Jahre jedoch erheblich, während eine Kauflizenz nur einmal bezahlt wird und am Ende sogar einen Restwert behalten kann, etwa durch Rückkauf oder Weiterverkauf über den Zweitmarkt. Gebrauchte Volumenlizenzen senken die TCO zusätzlich, da bereits der Anschaffungspreis deutlich unter dem Neupreis liegt.
U
Überlizenzierung (Shelfware)
Überlizenzierung, im Englischen oft als Shelfware bezeichnet, beschreibt den Zustand, dass ein Unternehmen mehr Lizenzen besitzt oder vorhält, als tatsächlich genutzt werden. Dies bindet unnötig Kapital und entsteht häufig durch Umstrukturierungen, Personalabbau, überdimensionierte Vorratsbeschaffung oder Änderungen der eingesetzten Systemlandschaft. Eine regelmäßige Lizenzbilanz im Rahmen des Software Asset Management deckt Überlizenzierung zuverlässig auf. Statt ungenutzte, aber gültige Kauflizenzen ungenutzt liegen zu lassen, können Unternehmen diese unter Beachtung des Erschöpfungsgrundsatzes rechtmäßig über den Zweitmarkt veräußern und so gebundenes Kapital freisetzen. Für den Verkäufer ist dabei besonders wichtig, die eigene Nutzung sauber zu beenden und dies über eine Abtretungs- und Löschungserklärung zu dokumentieren.
Unterlizenzierung
Unterlizenzierung liegt vor, wenn ein Unternehmen Software in größerem Umfang installiert oder nutzt, als es durch gültige Lizenzen abgedeckt ist. Sie fällt typischerweise erst im Rahmen eines Hersteller-Audits oder einer internen Lizenzbilanz auf und führt regelmäßig zu Nachzahlungen, teils zu ungünstigeren Konditionen als bei regulärem Erwerb. Häufige Ursachen sind Wachstum ohne begleitende Lizenzanpassung, unklare Zuständigkeiten oder fehlendes Software Asset Management. Eine schnelle und wirtschaftliche Möglichkeit, eine festgestellte Unterlizenzierung zu beheben, ist der gezielte Nachkauf geprüfter gebrauchter Volumenlizenzen mit vollständiger Rechtekette, wodurch der fehlende Bestand rasch und zu günstigeren Konditionen als im Neupreis aufgefüllt werden kann.
Upgrade-Lizenz (Windows Enterprise)
Eine Upgrade-Lizenz gewährt das Recht, eine vorhandene Basislizenz auf eine höherwertige Edition anzuheben, ersetzt die Basislizenz aber nicht. Das wichtigste Beispiel ist Windows Enterprise: Es wird als Upgrade vertrieben und setzt ein qualifizierendes Betriebssystem auf dem Gerät voraus, in der Regel Windows Pro. Vor dem Kauf einer Enterprise-Upgrade-Lizenz muss deshalb immer geklärt werden, welche Lizenz auf den Zielgeräten bereits vorhanden ist, sonst entsteht trotz Kaufs eine Lizenzlücke. Im Zweitmarkt sind Enterprise-Upgrades verschiedener Versionsstände als Volumenlizenzen verfügbar und ermöglichen es, Funktionen der Enterprise-Edition, etwa die LTSC-Varianten für langlebige Umgebungen, zu einem Bruchteil des Neupreises nachzurüsten.
User CAL vs. Device CAL
Bei der Client Access License unterscheidet man zwischen User CAL und Device CAL. Eine User CAL berechtigt einen bestimmten Nutzer, von beliebig vielen Geräten aus auf den lizenzierten Server zuzugreifen, während eine Device CAL ein bestimmtes Gerät berechtigt, unabhängig davon, wie viele Personen es nutzen. Die Wahl des passenden Modells hängt vom Verhältnis zwischen Nutzern und Geräten ab: Bei mehreren Geräten pro Person ist die User CAL meist wirtschaftlicher, bei mehreren Nutzern pro Gerät, etwa im Schichtbetrieb, die Device CAL. Diese Entscheidung wirkt sich direkt auf den benötigten Lizenzbestand aus und sollte bei jeder Lizenzbilanz berücksichtigt werden, auch beim Zukauf gebrauchter CALs.
V
ValueLicensing-Verfahren (UK)
Im ValueLicensing-Verfahren streitet der britische Lizenzhändler ValueLicensing seit mehreren Jahren mit Microsoft über die Zulässigkeit von Aufspaltung und Weiterverkauf gebrauchter Microsoft-Volumenlizenzen. Am 7. Juli 2026 wies der englische Court of Appeal eine Berufung Microsofts zurück und bestätigte damit die vorinstanzliche Entscheidung, dass eine solche Aufspaltung und der Weiterverkauf kein Urheberrecht verletzen; das Gericht stellte klar, dass auch enthaltene Icons oder Cliparts eine Software nicht zu einem eigenständigen, vom Erschöpfungsgrundsatz ausgenommenen Kunstwerk machen. Das Verfahren betrifft britisches Recht und ist nach dem Brexit für Deutschland und die EU rechtlich nicht bindend, es ist zudem noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, da Microsoft ein Rechtsmittel zum Supreme Court angestrebt hat. Inhaltlich deckt sich die Argumentation des Gerichts eng mit der Linie, die EuGH und BGH im UsedSoft-Verfahren für den europäischen Rechtsraum bereits entwickelt haben. Für den deutschen Markt bleibt daher weiterhin die etablierte EuGH- und BGH-Rechtsprechung maßgeblich, das britische Verfahren wird aber international als aktuellstes Grundsatzverfahren zum Thema Volumenlizenz-Weiterverkauf beachtet.
VDA (Virtual Desktop Access)
Virtual Desktop Access, kurz VDA, ist eine Lizenz, die den Zugriff auf virtuelle Windows-Desktops von Geräten aus ermöglicht, die selbst kein qualifizierendes Windows-Betriebssystem besitzen, etwa Thin Clients oder ältere Geräte ohne aktuelle Windows-Lizenz. Geräte mit einer bereits qualifizierenden Windows-Pro- oder Enterprise-Lizenz und aktiver Software Assurance benötigen dagegen in der Regel keine gesonderte VDA-Lizenz für denselben Zugriff. VDA wird pro Gerät lizenziert und ist unabhängig davon zu betrachten, welche und wie viele virtuelle Maschinen ein Nutzer im Rahmen einer VDI-Umgebung tatsächlich aufruft. In der praktischen Lizenzplanung ist VDA vor allem für Umgebungen mit gemischter Geräteausstattung relevant, in denen einzelne Endgeräte kein eigenes qualifizierendes Betriebssystem mitbringen. Die genaue Einordnung, ob im Einzelfall eine VDA-Lizenz erforderlich ist, hängt von der jeweils vorhandenen Gerätelizenz ab und sollte vor dem Aufbau einer VDI-Umgebung sorgfältig geprüft werden.
VDI (Virtual Desktop Infrastructure)
Virtual Desktop Infrastructure, kurz VDI, bezeichnet den Betrieb vollständiger Windows-Desktops als virtuelle Maschinen auf zentralen Servern, auf die Nutzer über das Netzwerk von ihrem jeweiligen Endgerät aus zugreifen. Anders als bei klassischen Remote Desktop Services erhält jeder Nutzer bei VDI in der Regel eine eigene, vollständige virtuelle Desktop-Instanz statt einer gemeinsam genutzten Terminalserver-Sitzung. Welche Lizenzen für den Zugriff notwendig sind, hängt vom eingesetzten Endgerät ab: Geräte ohne qualifizierendes Windows-Betriebssystem benötigen eine VDA-Lizenz, in serverbasierten Szenarien mit Zugriff auf zentrale Ressourcen können zusätzlich RDS-CALs relevant werden. Der Aufbau einer VDI-Umgebung ist lizenzrechtlich komplexer als ein klassischer Einzelplatz-PC und sollte vorab sorgfältig gegen die jeweils gültigen Product Terms geprüft werden. Für die benötigten Basiskomponenten, etwa Windows-Server- oder CAL-Lizenzen, lässt sich der Aufbau einer VDI-Umgebung über geprüfte gebrauchte Volumenlizenzen häufig deutlich kostengünstiger realisieren als mit ausschließlich neu erworbenen Lizenzen.
Vendor-Lock-in
Vendor-Lock-in beschreibt die wirtschaftliche und technische Abhängigkeit eines Unternehmens von einem einzelnen Anbieter, die einen Wechsel oder auch nur Preisverhandlungen erschwert. Bei Software entsteht Lock-in vor allem durch Abo-Modelle, deren Nutzungsrechte bei Kündigung erlöschen, durch proprietäre Datenformate und durch gebündelte Dienste, die sich nur gemeinsam beziehen lassen. Unbefristete Kauflizenzen wirken dem entgegen: Sie bleiben auch ohne weitere Zahlungen gültig, geben dem Unternehmen Zeit, Migrationen im eigenen Tempo zu planen, und behalten über den Zweitmarkt einen Restwert. Wer Kauflizenzen einsetzt, verhandelt gegenüber dem Hersteller aus einer stärkeren Position, da ein erzwungener Umstieg auf neue Konditionen nicht droht.
Volumenlizenz
Eine Volumenlizenz ist eine Lizenzform, mit der Unternehmen und Organisationen Software für mehrere Nutzer oder Geräte zentral über einen Rahmenvertrag erwerben, statt einzelne Einzelplatzversionen zu kaufen. Statt eines physischen Datenträgers erhält der Kunde einen Vertrag mit zugehörigen Lizenznachweisen, die die Nutzungsrechte für die vereinbarte Anzahl an Installationen dokumentieren. Volumenlizenzen werden über verschiedene Programme wie Enterprise Agreement, MPSA oder ältere Modelle wie Select vergeben und unterscheiden sich in Mindestabnahme, Laufzeit und enthaltenen Zusatzleistungen. Da Volumenlizenzen als Kauflizenzen ausgestaltet sein können, fallen sie unter den Erschöpfungsgrundsatz und lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen rechtssicher weiterveräußern, was die Grundlage für den Handel mit gebrauchten Lizenzen bildet.
W
Wirtschaftlichkeitsgebot
Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist ein Grundprinzip des öffentlichen Haushaltsrechts: Öffentliche Mittel sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden, festgehalten unter anderem in den Haushaltsordnungen von Bund und Ländern. Für die Softwarebeschaffung bedeutet das, dass Behörden und öffentliche Einrichtungen wirtschaftlichere Alternativen ernsthaft prüfen müssen, wenn sie den Bedarf gleichwertig decken. Geprüfte gebrauchte Volumenlizenzen mit vollständiger Rechtekette erfüllen die fachlichen Anforderungen in vielen Szenarien gleichwertig zur Neulizenz, kosten aber deutlich weniger, und sind damit ein naheliegender Weg, dem Wirtschaftlichkeitsgebot zu entsprechen. In Verbindung mit der produktneutralen Ausschreibung steht der Berücksichtigung von Gebrauchtsoftware in der Vergabe damit grundsätzlich nichts entgegen.
Z
Zweitmarkt (Gebrauchtsoftware-Markt)
Der Zweitmarkt für Software, auch Gebrauchtsoftware-Markt genannt, umfasst den Handel mit bereits einmal erworbenen, aber weiterhin gültigen Softwarelizenzen zwischen Unternehmen. Seine rechtliche Grundlage bildet der Erschöpfungsgrundsatz in Verbindung mit dem EuGH-Urteil in der Rechtssache UsedSoft, wonach unbefristet erworbene Kauflizenzen innerhalb der EU rechtmäßig weiterverkauft werden dürfen, sofern der Verkäufer seine eigene Nutzung beendet und dies dokumentiert. Auf dem Zweitmarkt gehandelte Lizenzen stammen typischerweise aus Umstrukturierungen, Insolvenzen oder Überlizenzierung anderer Unternehmen und werden nach Prüfung der Rechtekette weiterveräußert. Für Käufer bietet der Zweitmarkt Zugang zu vollwertigen Volumenlizenzen zu günstigeren Konditionen als im regulären Neupreis.
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