Ist gebrauchte Software legal? Um den Zweitmarkt für Microsoft-Lizenzen halten sich hartnäckige Mythen: von angeblicher Illegalität über Audit-Risiken bis zu fehlenden Updates. Viele dieser Annahmen stammen aus einer Zeit vor der maßgeblichen Rechtsprechung oder beruhen auf Verwechslungen mit anderen Vertriebswegen. Dieser Ratgeber räumt mit den sieben häufigsten Irrtümern auf und ordnet sie anhand der geltenden Rechtslage ein.
Mythos 1 und 2: Rechtlich fragwürdig oder nur für OEM-Lizenzen?
Mythos 1: Gebrauchte Software ist illegal
Das Gegenteil ist der Fall. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 3. Juli 2012 (Rs. C-128/11, UsedSoft) entschieden, dass sich das urheberrechtliche Verbreitungsrecht an einer Programmkopie erschöpft, sobald der Rechteinhaber gegen Entgelt ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht eingeräumt hat. Der Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist damit grundsätzlich zulässig, unabhängig davon, ob die Software als Datenträger oder per Download erworben wurde. Der Bundesgerichtshof hat diese Grundsätze in den Entscheidungen UsedSoft II und UsedSoft III (Az. I ZR 8/13) für den deutschen Markt weiter konkretisiert.
Mythos 2: Nur OEM-Lizenzen lassen sich gebraucht handeln
Tatsächlich ist es eher umgekehrt: OEM-Lizenzen sind in der Regel an das Gerät gebunden, mit dem sie ursprünglich verkauft wurden, und lassen sich kaum eigenständig übertragen. Der Zweitmarkt für Microsoft-Software handelt überwiegend mit Volumenlizenzen, die Unternehmen ursprünglich im Rahmen eines Volumenlizenzprogramms erworben haben. Laut BGH UsedSoft III dürfen diese als Bündel selbstständig nutzbarer Einzellizenzen aufgespalten und einzeln weiterverkauft werden, sofern der Ersterwerber seine eigenen Kopien im entsprechenden Umfang unbrauchbar macht. Wichtig für Käufer ist dabei zusätzlich die Herkunft: Lizenzen sollten nachweislich aus dem europäischen Wirtschaftsraum stammen, damit die Erschöpfungswirkung des EuGH-Urteils tatsächlich greift.
Mythos 3 und 4: Gefahr im Lizenzaudit und fehlende Updates
Mythos 3: Gebrauchte Lizenzen fliegen im Audit auf
Mit einer vollständigen, geprüften Rechtekette und audit-sicheren Unterlagen lässt sich der rechtmäßige Erwerb einer gebrauchten Lizenz im Rahmen eines Herstellerprüfung genauso nachweisen wie bei einer neu gekauften Lizenz. Entscheidend ist allein, dass die Dokumentation lückenlos vorliegt, nicht das Alter oder der Erwerbsweg der Lizenz. Mehr zur rechtlichen Einordnung insgesamt finden Sie in unserem Ratgeber zur Rechtssicherheit gebrauchter Software.
Mythos 4: Es gibt keine Updates mehr
Gebraucht erworbene Lizenzen erhalten reguläre Updates über die offiziellen Microsoft-Kanäle bis zum Support-Ende des jeweiligen Produkts, exakt wie neu gekaufte Lizenzen derselben Version. Eine Einschränkung gibt es lediglich bei kostenlosen Versions-Upgrades auf eine neuere Produktgeneration: Diese setzen eine aktive Software Assurance voraus, was aber auch für neu gekaufte Lizenzen ohne Software Assurance gilt und kein Sondermerkmal gebrauchter Software ist.
Mythos 5 und 6: Gesperrte Keys und nur veraltete Versionen
Mythos 5: Microsoft sperrt die Keys nachträglich
Bei ordnungsgemäß erworbenen und vollständig dokumentierten Volumenlizenzen ist eine nachträgliche Sperrung kein reguläres Risiko. Die Hintergründe zu diesem oft diskutierten Thema, einschließlich der Fälle, in denen es tatsächlich zu Problemen kommen kann, erläutert unser separater Ratgeber zur Key-Sperrung bei gebrauchten Lizenzen ausführlich.
Mythos 6: Es gibt nur alte Versionen gebraucht
Der Zweitmarkt bietet längst nicht nur Legacy-Produkte. Auch aktuell unterstützte Editionen wie Office LTSC 2024 sind gebraucht erhältlich und werden von Microsoft laut offiziellem Lifecycle bis Oktober 2029 unterstützt. Das Angebot reicht damit von bewusst günstigen Bestandslösungen für Übergangsszenarien bis zu aktuellen, langfristig unterstützten Versionen, je nach Bedarf des Unternehmens.
Mythos 7: Der Einkauf ist kompliziert
Bei einem geprüften Anbieter läuft der Kauf ähnlich unkompliziert ab wie bei einer neuen Lizenz: Auswahl des passenden Produkts, Angebot, Übergabe der Rechtekette-Dokumentation und Aktivierung. Volumenlizenzierte Microsoft-Produkte lassen sich über einen Generic Volume License Key per KMS oder MAK aktivieren, vollständig ohne persönliches Microsoft-Konto. Der zusätzliche Aufwand gegenüber einer Neulizenz beschränkt sich im Wesentlichen auf die einmalige Prüfung der Dokumentation beim Einkauf, ein Schritt, der sich mit einer festen internen Checkliste in wenigen Minuten erledigen lässt und danach für jede weitere Beschaffung wiederverwendet werden kann.
Fazit: Was für gebrauchte Software wirklich spricht
Seit dem UsedSoft-Urteil des EuGH 2012 und den nachfolgenden BGH-Entscheidungen steht der rechtliche Rahmen für den Weiterverkauf von Softwarelizenzen fest. Wer auf eine vollständige Dokumentation nach dem Erschöpfungsgrundsatz achtet, kann bei gebrauchten Microsoft-Lizenzen mit einer Ersparnis von bis zu 80 Prozent gegenüber dem Neupreis rechnen, ohne bei Rechtssicherheit, Updates oder Funktionsumfang Kompromisse einzugehen. Die sieben Mythen halten damit einer nüchternen Prüfung an der geltenden Rechtsprechung nicht stand, sie beruhen überwiegend auf veralteten Annahmen oder der Verwechslung mit anderen, tatsächlich riskanteren Vertriebswegen wie unautorisierten Key-Shops. Entscheidend bleibt in jedem Fall die Wahl eines Anbieters, der diese Dokumentation lückenlos bereitstellt.