Läuft ein Open-License-, Open-Value- oder Select-Vertrag aus, stellt sich für viele Unternehmen dieselbe Frage: Open License Vertrag ausgelaufen, Lizenzen weiternutzen, geht das überhaupt noch? Die Verunsicherung ist verständlich, denn ein Volumenlizenzvertrag bündelt in der Praxis mehrere unterschiedliche Rechte, die nicht alle gleich behandelt werden. Die Antwort hängt deshalb von der Art der jeweiligen Lizenz ab. Dieser Ratgeber erklärt die Systematik hinter Kauflizenzen und Software-Assurance-gebundenen Rechten, ordnet das Ende des klassischen Open-License-Programms ein und zeigt, welche Schritte nach Vertragsende sinnvoll sind.
Kauflizenzen bleiben nach Vertragsende nutzbar
Volumenlizenzverträge wie Open License, Open Value oder Select Plus unterscheiden grundsätzlich zwischen zwei Arten von Rechten. Wurde im Rahmen des Vertrags eine dauerhafte Nutzungslizenz, eine sogenannte Kauflizenz, erworben, bleibt diese nach Ablauf des Vertrags grundsätzlich nutzbar. Der Vertrag selbst regelt in erster Linie die Konditionen des Erwerbs und begleitende Leistungen, das erworbene Nutzungsrecht an der jeweiligen Softwareversion besteht davon unabhängig fort. Unternehmen dürfen zum Vertragsende bereits erworbene Kauflizenzen also grundsätzlich weiter einsetzen. Ein Beispiel: Wurde im Rahmen eines Open-Value-Vertrags eine Office-LTSC-Kauflizenz erworben, bleibt diese installierte und lizenzierte Softwareversion auch dann nutzbar, wenn der zugrunde liegende Rahmenvertrag danach ausläuft und nicht verlängert wird.
Rechte, die an aktive Software Assurance gebunden sind, enden mit deren Ablauf
Anders sieht es bei Rechten aus, die nicht an der Kauflizenz selbst hängen, sondern an einer begleitenden Software Assurance (SA). Dazu zählen typischerweise Upgrade-Rechte auf neuere Programmversionen sowie bestimmte Zusatznutzungsrechte. Diese Rechte bestehen nur, solange die Software Assurance aktiv ist, und enden mit deren Ablauf, unabhängig davon, ob die zugrunde liegende Kauflizenz selbst weiterbesteht. Welche Rechte im Einzelnen an eine aktive Software Assurance gebunden sind und welche nicht, regeln im Detail die jeweils gültigen Product Terms von Microsoft. Vor einer geplanten Weiternutzung lohnt sich deshalb ein Blick in die eigenen Vertragsunterlagen, um zwischen dauerhaftem Nutzungsrecht und befristetem SA-Zusatzrecht sauber zu unterscheiden. Die folgende Übersicht fasst die Systematik zusammen.
| Vertragsbestandteil | Nach Vertragsende |
|---|---|
| Dauerhaft erworbene Kauflizenz (Perpetual License) | Bleibt grundsätzlich nutzbar |
| Upgrade-Recht aus aktiver Software Assurance | Endet mit Ablauf der Software Assurance |
| Zugriff auf Vertragskonto und VLSC | Kann eingeschränkt werden, Nachweise vorher sichern |
Das klassische Open-License-Programm gibt es nicht mehr
Für Unternehmen, die heute nach Anschlussmöglichkeiten für ausgelaufene Verträge suchen, ist eine weitere Einordnung wichtig: Microsoft hat das klassische Open-License-Programm für Neuabschlüsse eingestellt. Wer keinen neuen Open-License-Vertrag mehr abschließen kann, steht damit nicht allein, das Programm steht Neukunden schlicht nicht mehr zur Verfügung. Auch das Select-Plus-Programm richtet sich inzwischen an eine enger definierte Zielgruppe. Für die weitere Beschaffung stehen Unternehmen heute in erster Linie Cloud-basierte Vertragsmodelle offen, für den ergänzenden oder vollständigen Bedarf an dauerhaften On-Premises-Lizenzen ist der Zweitmarkt für gebrauchte Volumenlizenzen eine Alternative. Wer bislang ausschließlich über Open License oder Select Plus beschafft hat, sollte die eigene Beschaffungsstrategie deshalb grundsätzlich überprüfen, statt auf eine Rückkehr des bisherigen Programms zu warten.
Praktische To-dos nach Vertragsende
Nach dem Auslaufen eines Open-, Open-Value- oder Select-Vertrags empfehlen sich vier Schritte. Erstens: Sichern Sie alle Lizenznachweise, Vertragsunterlagen, Bestellbestätigungen und Auszüge aus dem Volume Licensing Service Center, bevor der Zugriff auf das Vertragskonto eingeschränkt wird. Diese Unterlagen bilden die Basis der Rechtekette Ihrer Lizenzen und sind bei einem späteren Verkauf oder einem Audit unverzichtbar. Ohne diese Nachweise lässt sich später kaum noch belegen, welche Lizenzen tatsächlich als Kauflizenz erworben wurden und welche nur befristet über Software Assurance genutzt werden durften. Zweitens: Inventarisieren Sie Ihren Lizenzbestand vollständig, unsere Lizenz-Bestandsanalyse unterstützt dabei. Drittens: Verkaufen Sie nicht mehr benötigte Überschüsse, bei Lyzio zu einem Rückkauf-Restwert von bis zu 30 %, wie unser Ratgeber Softwarelizenzen verkaufen zeigt, der Verkauf läuft über Lizenzen verkaufen. Viertens: Schließen Sie erkannte Lücken günstig mit gebrauchten Volumenlizenzen aus unserem Shop. Gerade bei größeren, historisch gewachsenen Lizenzverträgen mit mehreren Nachträgen lohnt sich für diese vier Schritte ausreichend Zeit, da einzelne Positionen häufig über Jahre hinweg unterschiedlich lizenziert wurden.
Fazit
Ob Lizenzen aus einem ausgelaufenen Open-License-, Open-Value- oder Select-Vertrag weiter nutzbar sind, hängt von der Art des jeweiligen Rechts ab. Dauerhaft erworbene Kauflizenzen bestehen nach Vertragsende grundsätzlich fort, an aktive Software Assurance gebundene Zusatzrechte enden dagegen mit deren Ablauf. Da das klassische Open-License-Programm für Neukunden nicht mehr zur Verfügung steht, lohnt sich nach Vertragsende ein strukturierter Blick auf den eigenen Bestand: Nachweise sichern, inventarisieren, Überschüsse verkaufen und Lücken gezielt über den geprüften Zweitmarkt schließen. Bei Fragen zu Audits rund um ausgelaufene Verträge gibt unser Ratgeber Microsoft-Lizenzaudit zusätzliche Orientierung. So bleibt ein ausgelaufener Vertrag kein Risiko, sondern wird zum Anlass, den eigenen Lizenzbestand einmal grundlegend zu ordnen.