Nach einer Migration zu Microsoft 365, einer Standortschließung oder einem Personalabbau bleiben in vielen Unternehmen Softwarelizenzen übrig, die niemand mehr nutzt. Was oft übersehen wird: Diese Lizenzen sind kein Abschreibungsposten, sondern verwertbares Firmenvermögen. Der Weiterverkauf ist rechtlich abgesichert, und kann einen relevanten Teil der ursprünglichen Investition zurückholen.
Dieser Ratgeber zeigt, welche Lizenzen sich verkaufen lassen, wie ein seriöser Ankauf abläuft und welche Unterlagen Sie dafür benötigen.
Warum sich der Verkauf lohnt
Softwarelizenzen aus Kaufverträgen verlieren nicht dadurch ihren Wert, dass Ihr Unternehmen sie nicht mehr einsetzt. Der Europäische Gerichtshof hat mit dem Urteil C-128/11 klargestellt, dass der Ersterwerber gebrauchte Lizenzen weiterveräußern darf, die Details erläutert unser Artikel Gebrauchte Software kaufen: Ist das wirklich legal?. Für Sie als Verkäufer bedeutet das: Statt Lizenzen im Vertragsordner verstauben zu lassen, wandeln Sie sie in Liquidität um.
Typische Anlässe für einen Verkauf:
- Cloud-Migration: Der Wechsel zu Microsoft 365 macht Office- und Exchange-Kauflizenzen überflüssig.
- Umstrukturierung: Standortschließungen, Fusionen oder Personalabbau reduzieren den Lizenzbedarf.
- Versionswechsel: Nach dem Umstieg auf neue Server- oder Office-Versionen werden Altlizenzen frei.
- Insolvenzverwertung: Auch aus Insolvenzmassen lassen sich Lizenzbestände rechtssicher verwerten.
Welche Lizenzen sind verkäuflich?
Grundsätzlich gilt: Verkäuflich sind unbefristete Kauflizenzen (Perpetual Licenses), die ursprünglich mit Zustimmung des Herstellers im EU-/EWR-Raum in Verkehr gebracht wurden. Besonders gefragt sind:
- Microsoft Office (Standard/Professional Plus, aktuelle und vorherige Versionen)
- Windows Server inklusive User- und Device-CALs
- Exchange Server, SQL Server und zugehörige CALs
- Windows-10/11-Pro-Lizenzen aus Volumenverträgen
Nicht verkäuflich sind dagegen Abonnements (z. B. Microsoft-365-Pläne), zeitlich befristete Lizenzen sowie Lizenzen, deren Herkunft sich nicht belegen lässt. Auch OEM-Sonderfälle sollten vorab geprüft werden, welche Lizenzart Sie besitzen, klärt unser Ratgeber zu OEM-, Retail- und Volumenlizenzen.
So läuft der Ankauf ab, in vier Schritten
- Bestand melden: Sie übermitteln uns eine Liste Ihrer Lizenzen, Produkt, Version, Stückzahl, Lizenzprogramm. Eine formlose Aufstellung genügt für die Erstbewertung.
- Kostenlose Bewertung: Wir prüfen Marktgängigkeit und Nachfrage und ermitteln einen marktgerechten Festpreis. Sie erhalten ein verbindliches Ankaufsangebot, ohne Verpflichtung.
- Dokumentation & Übertragung: Nehmen Sie das Angebot an, bereiten wir die Übertragungsdokumente vor: Abtretungserklärung, Vollständigkeitserklärung und Ihre Bestätigung, dass die Software deinstalliert bzw. unbrauchbar gemacht wurde.
- Auszahlung: Nach Eingang der unterzeichneten Unterlagen erfolgt die Zahlung per Überweisung.
Beispielszenario: Cloud-Migration bei 25 Mitarbeitern
Vereinfachtes Beispiel, Beträge netto, Stand Juli 2026. Alle Ankaufswerte sind unverbindliche Beispiel-Richtwerte, die tatsächliche Bewertung hängt von Produkt, Version, Stückzahl und Marktlage ab, verbindlich ist unser Festpreis-Angebot. Für ursprünglich bei Lyzio gekaufte Lizenzen gilt zusätzlich die Rückkaufgarantie: beispielhaft 30 % des Shop-Preises, zu dem die Version am Tag des Rückverkaufs bei uns angeboten wird.
Ein Dienstleistungsunternehmen mit 25 Mitarbeitern wechselt vollständig zu Microsoft 365. Übrig bleiben: 25 × Office 2021 Standard (Volumenlizenz), 1 × Exchange Server 2019 Standard, 25 × Exchange User CALs.
Beim Verkauf erzielt das Unternehmen beispielhaft: 25 × Office 2021 Standard à ca. 36 € (900 €) + 1 × Exchange Server 2019 Standard ca. 65 € + 25 × Exchange 2019 User CAL à ca. 8 € (200 €) = rund 1.165 €. Dieses Kapital fließt direkt in die Finanzierung der neuen Microsoft-365-Abos, die Migration refinanziert sich teilweise selbst.
Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
Je vollständiger Ihre Nachweise, desto reibungsloser der Verkauf und desto besser in der Regel der Preis:
- Ursprüngliche Kaufrechnung oder Vertragsunterlagen (z. B. Volumenlizenzvertrag)
- Lizenzbestätigungen bzw. Auszüge aus dem Lizenzportal
- Angaben zu Stückzahl, Version und Edition
Fehlt ein Dokument, lohnt sich die Anfrage trotzdem: Häufig lässt sich die Herkunft auch über andere Belege rekonstruieren. Wie Sie Ihren Bestand systematisch erfassen, bevor Sie verkaufen, zeigt unser Artikel zum Lizenzmanagement im Mittelstand.
Woran Sie einen seriösen Ankäufer erkennen
Achten Sie auf drei Punkte: Der Ankäufer sollte Festpreise statt vager Provisionsmodelle bieten, die vollständige Übertragungsdokumentation stellen und transparent erklären, wohin Ihre Lizenzen weiterverkauft werden. Vorsicht bei Anbietern, die keine Löschbestätigung verlangen, genau diese schützt Sie später vor dem Vorwurf der Doppelnutzung.
Fazit
Ungenutzte Kauflizenzen sind stille Reserven. Mit vollständiger Dokumentation lassen sie sich rechtssicher zu Geld machen, besonders im Zuge von Cloud-Migrationen ein oft übersehener Finanzierungsbaustein.